Bundeskanzler Friedrich Merz hat Anpassungen bei den Reformen im Gesundheitswesen angekündigt. Auf einer Pressekonferenz am Montag in Berlin zum Abschneiden seiner CDU bei den Wahlen in der Hauptstadt und in Mecklenburg-Vorpommern sagte Merz: „Eine Rolle gespielt hat die ärztliche Gesundheitsversorgung.“
Wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestige, „dass diejenigen, die privat versichert sind, sofort jede Leistung bekommen, und diejenigen, die gesetzlich versichert sind, Wochen und Monate darauf warten müssen, dann ist das ein Gerechtigkeitsproblem“.
Merz: „Regelungen bei Krankenversicherung übertragen“
Die Koalition sehe dieses Problem. „Wir haben vereinbart, dass wir die Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf die private Krankenversicherung übertragen.“ Das sei bisher nicht geschehen. „Das werden wir jetzt nachholen.“
Das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll durch Einsparungen in Milliardenhöhe dazu führen, dass die Ausgaben Krankenkassen an die Einnahmen angepasst werden.
Kanzler: Erhebliches Problem im Gerechtigkeitsempfingen
Das Problem reiche allerdings tiefer, so der Kanzler weiter. Er verwies auf den NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU), der am Montagmorgen das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung als erhebliches Problem im Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung bezeichnet habe.
Wenn dies so sei, müsse etwas daran geändert werden. „Und genau darüber werden wir reden.“ Zu welchem Ergebnis dies führen könne, ließ Merz offen.
Das GKV-Sparpaket sieht unter anderem erhöhte Zuzahlungen für Arzneimitteln von 7,50 und maximal 15 Euro statt bisher 5 Euro und maximal 10 Euro vor. Bisher beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ohne Betreuungs- oder Pflegeaufgaben zahlen ab 2027 einen Beitrag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Hauptversicherten. Beitragsfrei bleiben unter anderem Kinder und pflegende Angehörige.
Krankenkassen gegen den Bund: Klagen sollen Milliardenlücke bei Bürgergeld-Beiträgen klären
Außerdem steigt 2027 die Beitragsbemessungsgrenze einmalig um rund 300 Euro monatlich zusätzlich zur regulären Anpassung, parallel dazu die Versicherungspflichtgrenze in gleicher Höhe. Getragen wird das von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte, spürbar also für Versicherte oberhalb der bisherigen Grenze.
Streit gibt es zudem seit langem wegen sogenannter versicherungsfremder Leistungen. Der GKV-Spitzenverband hat unlängst für 79 Kassen Klage beim zuständigen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die juristische Auseinandersetzung dreht sich um die Ausgaben für Bürgergeld, seit Juli Grundsicherung genannt.
Streit um versicherungsfremde Leistungen
Versicherungsfremde Leistungen sind Aufgaben, für die die gesamte Gesellschaft aufkommen sollte, die jedoch in großen Teilen nur von gesetzlich Krankenversicherten getragen werden. Dazu gehören unter anderem auch Angebote rund um Schwangerschaft und Geburt, Hebammenhilfe oder Haushaltshilfen.
Die Kassen wollen vor Gericht nun klären, ob der Bund die Gesundheitsversorgung der Bezieher von Grundsicherung verfassungswidrig unterfinanziert. Es geht um einen Milliardenbetrag, der von Jahr zu Jahr größer wird.
In Deutschland sind knapp 75 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Das entspricht etwa 90 Prozent der Bevölkerung.
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