Rund 900 Euro. So viel mehr kostet es ab Januar, sich vom Renten-Abschlag freizukaufen. Betroffen sind vor allem die Jahrgänge ab 1967, denen die Rente nach 45 Jahren wegzubrechen droht.
Ein interner Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium sieht vor, die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte auslaufen zu lassen. Umgangssprachlich heißt sie noch immer „Rente mit 63“, ab Jahrgang 1964 liegt die Grenze aber bei 65.
Wer den Abschlag nicht hinnehmen will, hat einen Hebel, den er selbst in der Hand hält. Er ist teuer. Und er wird teurer.
Rentenabschlag ausgleichen: So funktioniert die Sonderzahlung
Ab dem 50. Geburtstag dürfen Versicherte drohende Abschläge ganz oder teilweise durch Sonderzahlungen ausgleichen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Dafür muss man erklären, vorzeitig in Rente gehen zu wollen.
Grundlage ist § 187a SGB VI. Gekauft werden faktisch Rentenpunkte, die den Abschlag auffüllen.
Rentenpunkt 2027: Der Preis steigt um 280 Euro
Der Preis richtet sich nach dem vorläufigen Durchschnittsentgelt. In diesem Jahr liegt es bei 51.944 Euro. Für 2027 setzt das Arbeitsministerium im Entwurf der Rechengrößen-Verordnung vom 21. September 53.452 Euro an.
Beim Beitragssatz von 18,6 Prozent kostet ein Rentenpunkt damit rund 9.942 Euro statt 9.662 Euro. Noch ist das ein Entwurf: Kabinett und Bundesrat müssen der Verordnung zustimmen.
Den Beitragssatz will die Rentenversicherung bis Ende 2027 stabil halten, für 2028 erwartet sie laut Haufe einen Sprung auf 19,9 Prozent. Dann dürfte ein Punkt nach unserer Rechnung selbst ohne jeden Lohnanstieg mehr als 10.600 Euro kosten.
Beispielrechnung für Jahrgang 1967: Das kostet der Freikauf
Ein Beschäftigter des Jahrgangs 1967 hat mit 65 seine 45 Jahre voll. Fällt die abschlagsfreie Rente weg, fehlen ihm bis zur Regelaltersgrenze von 67 genau 24 Monate. Das ergibt 7,2 Prozent Abschlag, lebenslang.
Bei 1800 Euro Bruttorente sind das knapp 130 Euro weniger im Monat. Um die Lücke zu schließen, müsste er nach unserer Rechnung knapp 3,3 Rentenpunkte kaufen. Auch die gekauften Punkte unterliegen dem Abschlag, deshalb braucht es mehr, als die Kürzung selbst ausmacht.
Zahlt er 2026, kostet das rund 31.700 Euro. Ab Januar wären es rund 32.700 Euro, für exakt dieselbe Rente.
Lohnt sich der Freikauf? Erst mit 85 ist das Geld wieder drin
Ein Schnäppchen ist das nicht. Ohne Steuervorteil und Rentenerhöhungen hätte unser Beispielrentner seinen Einsatz erst nach gut 20 Jahren zurück, also mit etwa 85.
Rechnen kann es sich trotzdem, etwa bei hohem Steuersatz und guter Gesundheit. Wer das Geld in den nächsten Jahren selbst braucht, lässt besser die Finger davon.
Rente nach 45 Jahren bleibt doch? Dann ist das Geld nicht verloren
Kippt die Koalition die Pläne, verfällt die Zahlung nicht. Die gekauften Punkte erhöhen dann die reguläre Rente.
Im Beispiel wären das beim heutigen Rentenwert von 42,52 Euro knapp 140 Euro brutto im Monat mehr. Das eigentliche Risiko ist die lange Bindung des Geldes.
Sonderzahlung Rente: Steuer sparen durch Stückeln
Die Zahlung lässt sich als Altersvorsorgeaufwendung absetzen. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 30.826 Euro für Alleinstehende und doppelt so hoch bei Zusammenveranlagung. Die regulären Rentenbeiträge zählen allerdings mit.
Deshalb kann es sich lohnen, auf mehrere Jahre zu verteilen. Teilzahlungen sind erlaubt, jede wird zum Preis ihres Zahlungsjahres verbucht. Die passende Aufteilung klärt man mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Altersteilzeit: Der zweite Weg für 1967 bis 1971
Für diese Jahrgänge sieht der Entwurf Vertrauensschutz vor. Wer vor dem Kabinettsbeschluss verbindlich Altersteilzeit vereinbart, soll weiter mit 65 abschlagsfrei gehen dürfen, mehr dazu hier.
Dafür muss allerdings der Arbeitgeber mitspielen, und Altersteilzeit kostet Gehalt. Den Freikauf kann jeder ab 50 allein anstoßen.
Streit in der Koalition: Ausgang offen
Das Ministerium nennt den Entwurf veraltet und arbeitet an einem offiziellen Referentenentwurf. Einen Termin fürs Kabinett gibt es nicht.
SPD-Chef Lars Klingbeil will nach den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern noch einmal über die Rente nach 45 Jahren verhandeln. Beschlossen sein soll die Reform bis Ende 2026.
Antrag bei der DRV: So gehen Sie jetzt vor
Bezahlen kann nur, wer vorher eine besondere Auskunft über die Ausgleichszahlung beantragt hat (Vordruck V0210). Die Auskunft ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
Sie rechnet mit heutigem Recht. Ab Jahrgang 1968 soll die Regelaltersgrenze nach den Reformplänen an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Steigt sie, kommen Abschlagsmonate hinzu.
Wer noch zum Preis von 2026 zahlen will, muss den Antrag also jetzt stellen. Kommt die Auskunft erst nach Silvester, gilt automatisch der höhere Preis.
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