USA

Gescheiterte Hinrichtung in Tennessee: Christa Pikes überlebt zwei Giftspritzen

Trotz zwei Dosen eines tödlichen Medikaments lebt die Verurteilte weiter. Sie wird nun im Krankenhaus behandelt. Weitere Hinrichtungen sind ausgesetzt.

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Dieses vom Strafvollzugsamt von Tennessee zur Verfügung gestellte Foto zeigt Christa Pike am 12. Januar 2023.

Dieses vom Strafvollzugsamt von Tennessee zur Verfügung gestellte Foto zeigt Christa Pike am 12. Januar 2023.

© Uncredited/Tennessee Department of Correction/dpa

Die in den USA zum Tode verurteilte Christa Pike hat einen Hinrichtungsversuch im US-Bundesstaat Tennessee überlebt. Die Strafvollzugsbehörde von Tennessee bestätigte die Verlegung in ein Krankenhaus nach dem gescheiterten Versuch am Mittwochabend Ortszeit. Gouverneur Bill Lee setzte anschließend alle weiteren Hinrichtungen für das Jahr 2026 aus und ordnete laut Reuters eine umfassende externe Untersuchung an. Pikes Anwälte hatten zuvor eine Begnadigung gefordert.

Nach Angaben ihrer Anwälte erhielt die 50-Jährige nach einem kurzen Aufschub am Mittwoch dennoch zwei Dosen des für die Hinrichtung vorgesehenen Medikaments Pentobarbital. Sie habe danach weiter geatmet und hörbar geschnarcht. Zu ihrem Gesundheitszustand lagen zunächst keine gesicherten Angaben vor. Auch die Verteidigung erklärte, darüber nicht informiert worden zu sein.

Behörde verteidigt Vorgehen

Die Strafvollzugsbehörde erklärte, sie habe jeden Schritt des geltenden, von der Generalstaatsanwaltschaft gebilligten Hinrichtungsprotokolls befolgt. Das verwendete Mittel habe sich zuvor als wirksam erwiesen. Das Protokoll sehe keine zusätzlichen Maßnahmen über die an diesem Abend durchgeführten Schritte hinaus vor.

Nach einem Bericht von ITV News erlaubt das Verfahren eine zweite Serie von Spritzen, falls die verurteilte Person nach der ersten noch lebt. Was geschehen soll, wenn auch die zweite Gabe nicht zum Tod führt, ist darin nicht geregelt. Pikes Anwälte stellten während des Hinrichtungsversuchs Eilanträge, um das Verfahren stoppen zu lassen.

Gouverneur Lee hatte das Gnadengesuch Pikes zuvor abgelehnt. Nach dem gescheiterten Versuch erklärte er, die Vollstreckung eines rechtskräftigen Urteils gehöre zu den schwerwiegendsten Aufgaben des Staates. Sie müsse rechtmäßig, verfassungsgemäß und wirksam erfolgen.

Oberstes Gericht hatte Hinrichtung erlaubt

Der Hinrichtung war ein juristischer Streit vorausgegangen. Ein Bundesberufungsgericht hatte sie zunächst gestoppt, um zu prüfen, ob Pikes Angaben über sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit bei der Strafzumessung ausreichend berücksichtigt worden waren. Der Supreme Court hob den Aufschub später auf und machte damit den Weg für die Hinrichtung frei, wie CBS News berichtet.

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Pike wurde im Jahr 1996 wegen des Mordes an der 19-jährigen Colleen Slemmer zum Tode verurteilt. Zum Tatzeitpunkt im Jahr 1995 war sie 18 Jahre alt. Beide besuchten eine Berufsausbildungseinrichtung in Knoxville. Pikes Verteidigung verwies auf ihre Missbrauchserfahrungen und psychischen Erkrankungen. Die Mutter des Opfers unterstützte die Hinrichtung.

Zweiter abgebrochener Versuch in Tennessee

Pike wäre die erste in Tennessee hingerichtete Frau seit mehr als 200 Jahren gewesen. Bereits im Mai war dort eine Hinrichtung abgebrochen worden, weil es dem Vollstreckungsteam nicht gelungen war, einen geeigneten Venenzugang zu legen.

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