Kriminalität

1,8 Kilogram Drogen: 46-Jähriger nach Durchsuchungen wieder frei

Die Leipziger Polizei stellte über ein Kilogramm Methamphetamin sicher. Das Amtsgericht Leipzig lehnte einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten mangels Haftgrund ab.

Alexander Angierski
2 Min
Drogenrazzia: Die Polizei stellte in Leipzig und Leuna fast 1,8 Kilogramm Betäubungsmittel sicher (Symbolbild).

Drogenrazzia: Die Polizei stellte in Leipzig und Leuna fast 1,8 Kilogramm Betäubungsmittel sicher (Symbolbild).

© EHL Media/imago

Die Kriminalpolizei Leipzig hat am Mittwoch bei Durchsuchungen in Leipzig und Leuna nach eigenen Angaben fast 1,8 Kilogramm Betäubungsmittel sichergestellt und einen 46 Jahre alten Mann aus Leipzig vorläufig festgenommen. Die Landespolizei Sachsen-Anhalt und die Leipziger Bereitschaftspolizei unterstützten den Einsatz am Mittwochmorgen gegen 8 Uhr.

Das Leipziger Rauschgiftkommissariat setzte dabei nach umfangreichen Ermittlungen richterliche Durchsuchungsbeschlüsse durch. Der Vorwurf lautet auf unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Weil die Ermittler vermuteten, dass der Mann mehrere Lagerplätze für die Drogen nutzt, durchsuchten sie alle diese Orte.

Dabei stellten die Beamten laut Polizeidirektion Leipzig über ein Kilogramm Methamphetamin, 635 Gramm Cannabis, 54 Gramm Kokain, 37 Gramm Ecstasy und einen vierstelligen Bargeldbetrag sicher.

Amtsgericht Leipzig lehnt Haftbefehl ab

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Leipzig nahmen die Beamten den 46-Jährigen vorläufig fest. Die Staatsanwaltschaft beantragte noch am Mittwoch beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig einen Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts. Der Richter lehnte den Antrag ab: Unabhängig von einem bestehenden Tatverdacht liege kein Haftgrund vor, so die Auffassung des Gerichts nach Darstellung der Polizei.

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Der Beschuldigte kam deshalb noch am selben Tag wieder auf freien Fuß. Er ist nach Angaben der Polizei strafrechtlich bisher nicht einschlägig vorbelastet. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.

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