Covid-19

Corona-Impfzwang: Berliner Feuerwehr unterliegt gleich dreimal vor Gericht

Zwei Feuerwehrmänner klagten auf Schmerzensgeld. Es geht um den Druck, den die Behörde aufbaute, und um eine falsch beantwortete Frage.

7 Min
Während der Corona-Pandemie galt eine Nachweispflicht für eine Covid-19-Impfung oder -Genesung für Beschäftigte in gesundheitlichen und pflegerischen Einrichtungen.

Während der Corona-Pandemie galt eine Nachweispflicht für eine Covid-19-Impfung oder -Genesung für Beschäftigte in gesundheitlichen und pflegerischen Einrichtungen.

© Martin Möller/Imago

Die Corona-Pandemie wirkt noch immer nach – und der damit einhergehende staatlich verordnete Impfzwang in den Gesundheitsberufen. Jetzt erlitt die Berliner Feuerwehr eine dreifache Niederlage vor dem Verwaltungsgericht. Sie könnte bundesweite Auswirkungen haben.

In dem Verfahren geht es um Datenschutzverstöße durch die Behördenleitung der Berliner Feuerwehr. Dahinter aber steht der Druck, den die Behörde damals auf ihre Mitarbeiter aufgebaut hat, sich impfen zu lassen.

Im Dezember 2021 hatte der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die am 16. März 2022 in Kraft trat. Das Personal in Gesundheits- und Pflegeberufen musste sich gegen Covid-19 impfen lassen. Wer die Impfung verweigerte oder am 15. März keine „vollständige“ Impfung nachwies, wurde dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Den Ungeimpften wurde mit drastischen Konsequenzen gedroht. In ganz Deutschland gab es Entlassungen, unter anderem in Pflegeeinrichtungen.

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