Ab 400 Euro im Jahr darf das Finanzamt Steuern kassieren, bevor sie überhaupt angefallen sind. Die Einkommensteuer-Vorauszahlung landet meist zusammen mit dem Steuerbescheid im Briefkasten.
Viele halten den Zusatz für einen Irrtum. Er beruht aber auf Paragraf 37 des Einkommensteuergesetzes – und die 400-Euro-Grenze steht dort seit Jahren unverändert.
Die 400-Euro-Grenze
Vorauszahlungen setzt das Finanzamt nur fest, wenn sie mindestens 400 Euro im Kalenderjahr betragen. Jede einzelne Rate muss zudem mindestens 100 Euro ausmachen.
Bei einer erwarteten Steuerlast von 399 Euro passiert also nichts. Ab 400 Euro kann das Amt vier Raten zu je 100 Euro verlangen.
Auf dem Bescheid können zusätzlich Vorauszahlungen für Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag stehen. Sie hängen an der Einkommensteuer und werden zu denselben Terminen fällig.
Wer betroffen ist
Wer nur ein Gehalt bezieht, bleibt in aller Regel verschont. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer jeden Monat ab.
Den Bescheid bekommen vor allem Selbstständige und Freiberufler. Auch Angestellte mit vermieteter Wohnung oder Nebenjob auf Rechnung sind häufig dabei.
Rentnerinnen und Rentner trifft es ebenfalls, denn auf die gesetzliche Rente wird keine Steuer vorab einbehalten. Zinsen und Dividenden lösen dagegen selten Vorauszahlungen aus, weil die Bank die Abgeltungsteuer meist direkt abzieht.
So rechnet das Finanzamt
Maßstab ist der letzte Steuerbescheid. Entscheidend ist die Einkommensteuer, die nach Anrechnung der bereits gezahlten Lohnsteuer übrig geblieben ist.
Ein Beispiel: Eine Angestellte vermietet eine Eigentumswohnung. Ihr letzter Bescheid weist nach Abzug der Lohnsteuer noch 2.400 Euro Einkommensteuer aus.
Das Finanzamt unterstellt, dass es im laufenden Jahr ähnlich läuft. Es setzt vier Vorauszahlungen von je 600 Euro fest.
Die vier Zahltermine
Fällig sind die Raten am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Der nächste Termin fällt auf Donnerstag, den 10. Dezember 2026.
Bei Überweisungen gilt eine Schonfrist von drei Tagen. Danach kostet jeder angefangene Monat einen Säumniszuschlag von einem Prozent.
Wer Termine gern verschwitzt, erteilt dem Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat. Dann bucht das Amt pünktlich selbst ab.
Weniger Einkommen: Raten senken
Wer im laufenden Jahr spürbar weniger einnimmt, kann eine Herabsetzung beantragen. Formlos reicht, am schnellsten über das Portal Elster.
Das Finanzamt will die Senkung nachvollziehen können. Eine aktuelle Einnahmenübersicht oder der Nachweis über weggefallene Aufträge hilft.
Geht der Antrag rechtzeitig ein und wird erst nach dem Zahltermin bewilligt, fallen auf den gesenkten Betrag keine Säumniszuschläge an. Er sollte also vor dem 10. Dezember beim Amt liegen.
Mehr Einkommen: freiwillig erhöhen
Wer deutlich mehr verdient als im Vorjahr, kann selbst höhere Raten beantragen. Das verhindert eine große Nachzahlung auf einen Schlag.
Das Finanzamt darf die Vorauszahlungen noch bis zu 15 Monate nach Jahresende anpassen. Hebt es sie für ein abgelaufenes Jahr an, wird der Mehrbetrag binnen eines Monats fällig – sofern die Erhöhung mindestens 5.000 Euro beträgt.
Die Abrechnung kommt mit dem Bescheid
Mit dem nächsten Steuerbescheid verrechnet das Finanzamt alle Vorauszahlungen mit der tatsächlichen Jahressteuer. Wer zu viel gezahlt hat, bekommt Geld zurück.
Wer zu wenig gezahlt hat, muss die Differenz innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe begleichen. Wie lange der Bescheid auf sich warten lässt, zeigt der Vergleich, wie schnell die Berliner Finanzämter arbeiten.
Die Vorauszahlung ist damit keine Strafe, sondern eine Ratenzahlung auf eine Rechnung, die ohnehin kommt. Wer den Bescheid ungeprüft abheftet, zahlt womöglich monatelang zu viel.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
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