Der Kunde fragt, ob da noch was geht. Der Kassierer drückt die Rabatttaste. So läuft das elf Monate lang, bis 25.696 Euro zusammenkommen. Eingesteckt hat der 23-Jährige davon keinen einzigen Cent.
Am Mittwoch stand der Ex-Mitarbeiter einer Billa-Filiale deshalb vor dem Landesgericht Linz. Er wurde wegen Untreue zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt, in Deutschland hieße das Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig, berichtet die Kronen Zeitung, die im Saal saß.
Billa-Kassierer: Rabatt auf abgelaufene Ware, dann auf alles
Laut Anklage arbeitete der Linzer vom 1. Januar bis 21. November 2025 in Teilzeit an der Kasse. Anfangs völlig korrekt: Nachlass gab es nur auf Ware, die abgelaufen oder beschädigt war.
Irgendwann bekam auch der einwandfreie Joghurt Rabatt. Er sei „aus dem Zyklus nicht mehr herausgekommen“, sagte der Angeklagte dem Richter. Bemerkt habe er es zuletzt selbst kaum noch.
„Kunden wurden aggressiv“: Seine Erklärung vor Gericht
Warum er das tat? Kunden hätten ihn nach Rabatten gefragt und seien dabei teils sehr aggressiv geworden, schilderte er laut dem Blatt. Er leide unter sozialer Angst und lasse sich leicht unter Druck setzen.
Die Staatsanwaltschaft Linz sieht noch ein zweites Motiv. Der Mann habe sich bei der Kundschaft beliebt machen wollen, sagte eine Sprecherin dem ORF.
So flogen die Rabatte bei Billa auf
Aufgeflogen ist er bei einer internen Prüfung. Billa wertet dabei gezielt die Nachlässe aus, die per Taste von Hand eingegeben werden.
Eine Regionalmanagerin nannte vor Gericht die Vergleichszahl. Eine Vollzeitkraft kam im Prüfzeitraum auf 3000 Euro Rabatt, der Angeklagte mit 20 Wochenstunden auf 10.000 Euro. Halbe Arbeitszeit, mehr als dreifacher Rabatt.
Laut dem Sender wurde er sofort entlassen.
Richter: „Das war für mich ein Sonderfall“
Für den Richter war gerade das ungewöhnlich: Der Angeklagte hat sich nicht selbst bereichert. Normalerweise, so sagte er sinngemäß, steckten sich Angeklagte bei Kassendifferenzen das Geld selbst ein.
Zurückzahlen muss der 23-Jährige die 25.696 Euro trotzdem. Es gibt bereits einen Exekutionstitel, also ein Papier, mit dem in Österreich gepfändet werden darf.
Mit dem Urteil blieb das Gericht milde. Bei mehr als 5000 Euro Schaden sieht § 153 des österreichischen Strafgesetzbuchs bis zu drei Jahre Haft vor.
Gofundme: „Free our RaBatman“
Im Netz hat der Ex-Kassierer längst einen Spitznamen. Unter dem Motto „Free our RaBatman“ sammelt eine Gofundme-Kampagne rund 25.700 Euro, fast exakt die Schadenssumme.
Der Initiator will ihm laut Focus Online helfen, die Verantwortung zu tragen, ohne dass ein Fehler seine ganze Zukunft bestimmt. Am Donnerstagnachmittag lagen nach Angaben des Portals schon mehr als 16.400 Euro im Topf.
Der Mann, der Fremden Geld geschenkt hat, bekommt jetzt Geld von Fremden geschenkt.
Wäre das in Deutschland strafbar?
Wohl nicht als Untreue. Der deutsche § 266 StGB verlangt eine Vermögensbetreuungspflicht, also echten eigenen Spielraum beim Umgang mit fremdem Geld. Wer nach festen Vorgaben kassiert, hat den nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in aller Regel nicht.
Österreich ist da strenger. Dort reicht es, die Befugnis über fremdes Vermögen wissentlich zu missbrauchen, und die Rabatttaste ist genau so eine Befugnis.
Billig käme ein deutscher Kassierer trotzdem nicht davon. Er verlöre den Job, und wer dem Arbeitgeber vorsätzlich schadet, haftet nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich voll.
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