Autofahrer-Regeln

Ab Januar 2027 Pflicht: Was Autofahrer in den nächsten drei Monaten erledigen müssen

Neue Regeln für Autofahrer bis Januar 2027: Welche Führerscheine bis 19. Januar umgetauscht werden müssen und was „Euro 7“ für Neuwagen bedeutet.

4 Min
Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Das Datum steht in Feld 4a. (Symbolbild)

Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 umgetauscht werden. Das Datum steht in Feld 4a. (Symbolbild)

© imago/Michael Bihlmayer

Wer ab Januar ein neues Auto zulässt, bekommt einen Notruf dazu, der nach einem schweren Unfall selbst die 112 wählt. Wer dagegen einen Kartenführerschein aus dem Jahr 2003 im Portemonnaie hat, bekommt bald ein Problem.

Bis zum Jahreswechsel greifen gleich mehrere neue Regeln für Autofahrer. Die meisten betreffen Neuwagen. Eine Frist aber gilt für jeden, der noch einen älteren Führerschein besitzt – egal wie alt er ist.

Führerscheinumtausch: Frist endet am 19. Januar 2027

Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2027 gegen den aktuellen EU-Führerschein getauscht werden. Das sind gut drei Monate.

Ob Sie betroffen sind, verrät Feld 4a auf der Vorderseite. Dort steht das Ausstellungsdatum. Eine neue Prüfung ist nicht nötig, es geht nur um ein fälschungssicheres Dokument mit aktuellem Foto.

Eine Ausnahme gilt für alle, die vor 1953 geboren sind. Sie haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit. In Berlin lohnt es sich, den Termin jetzt zu buchen, denn vor jedem Stichtag sind die Behörden voll.

Neuer Notruf NG eCall ab 1. Januar 2027

Ab Neujahr dürfen nur noch Pkw erstmals zugelassen werden, die den modernisierten Notruf NG eCall an Bord haben, so der ADAC. Er funkt über 4G und später 5G, das alte 2G-Netz hat ausgedient.

Wer ein Auto mit dem bisherigen eCall fährt, muss nichts tun. Beide Systeme laufen vorerst parallel.

Euro 7 ab 29. November 2026

Schon in sieben Wochen startet die Abgasnorm Euro 7, zunächst für neu entwickelte Modelle. Laut TÜV Nord gilt sie ein Jahr später für alle Neuzulassungen.

Erstmals begrenzt die EU damit auch den Feinstaub aus Bremsen und Reifen. Fahrverbote oder eine Nachrüstpflicht für ältere Autos folgen daraus nicht.

Seit Juli 2026 Pflicht: Ablenkungswarner und Fußgänger-Notbremse

Grundlage vieler Neuerungen ist die EU-Verordnung 2019/2144 zur Fahrzeugsicherheit. Seit dem 7. Juli 2026 muss die Notbremse in Neuwagen auch Fußgänger und Radfahrer erkennen, wie der Automobilclub ÖAMTC erklärt.

Dazu kommt ein Ablenkungswarner. Er schlägt Alarm, wenn der Blick zu lange aufs Handy wandert. Den Notfall-Spurhalteassistenten brauchen nun auch Autos mit hydraulischer Servolenkung.

Bereits seit Juli 2024 sind in neu zugelassenen Autos unter anderem Müdigkeitswarner, Rückfahrassistent und Notbremslicht vorgeschrieben, listet der ADAC auf.

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Tempo-Piepen: Lässt sich der Geschwindigkeitsassistent abschalten?

Am meisten Ärger macht der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA. Er liest Tempolimits und meldet sich, sobald man zu schnell ist. Manche Modelle machen sich sogar im Gaspedal bemerkbar.

Abschalten ist erlaubt, das Limit überschreiten auch. Beim nächsten Motorstart ist ISA laut Verordnung aber wieder aktiv. Der ADAC kritisierte schon 2024, die Technik sei nicht ausgereift. Falsch erkannte Schilder kennt fast jeder Neuwagenfahrer.

Tipp: Lassen Sie sich beim Kauf zeigen, wo im Menü die Warnung mit einem Handgriff verstummt. Von Nachrüstmodulen, die ISA dauerhaft lahmlegen, raten Fachportale ab, weil sie bei der Hauptuntersuchung Ärger machen können.

Blackbox und Alkoholsperre: Zwei Mythen

Die Blackbox, offiziell Ereignisdatenspeicher, sichert nur bei einem Unfall für wenige Sekunden Daten wie Tempo und Bremsvorgang. Eine Kamera, die den Fahrer filmt, gehört nicht dazu.

Auch pusten muss niemand. Neuwagen haben lediglich eine Schnittstelle, an die sich eine Alkohol-Wegfahrsperre anschließen ließe.

Was Autofahrer jetzt tun sollten

Wer sein Auto behält, muss technisch nichts nachrüsten. Den Blick in Feld 4a des Führerscheins sollte trotzdem jeder wagen, solange bis zum 19. Januar noch Zeit für einen Termin bleibt.

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