Die Kollegin geht in Rente, ihre Stelle wird nicht nachbesetzt. Ihre Kunden, Berichte und Termine landen trotzdem irgendwo: auf Ihrem Schreibtisch.
Die Stelle fällt weg, die Arbeit nicht. Die Personalberatung Korn Ferry hat dafür jetzt eine Zahl. Laut ihrem Workforce-2026-Report erledigen 61 Prozent der Beschäftigten die Aufgaben von mehr als einer Stelle.
Die Berater sprechen vom „Two-Job Job“, auf Deutsch: Zwei-in-eins-Job. Befragt wurden mehr als 16.000 Beschäftigte in elf Ländern, vom Sachbearbeiter bis zur Konzernchefin.
Korn-Ferry-Studie: So stark ist die Arbeitslast gestiegen
62 Prozent berichten von deutlich mehr Arbeit in den vergangenen zwei Jahren. 45 Prozent sagen, sie seien zu beschäftigt, um noch Ergebnisse zu liefern, die ihr Unternehmen voranbringen.
Die Motivation sinkt mit: 2024 lag sie bei 71 Prozent, 2026 nur noch bei 61 Prozent. 42 Prozent der Firmen haben zudem im vergangenen Jahr Führungsposten gestrichen. Mehr als die Hälfte der verbliebenen Manager fühlt sich erschöpft.
Obendrauf kommt KI. Wer neue Werkzeuge einführen und betreuen muss, während die alte Arbeit weiterläuft, hat laut Korn Ferry gefühlt zwei Jobs.
Einstiegsjobs: Der Einbruch begann vor ChatGPT
Auch der Berufsstart wird härter. Laut einer Auswertung der Jobbörse Indeed liegen die Stellenanzeigen für Einsteiger rund zwei Drittel unter dem Höchststand vom Juli 2022. Der gesamte Stellenmarkt schrumpfte im selben Zeitraum um 39 Prozent, berichtet das ZDF.
Die KI ist dafür aber nicht der Hauptschuldige. Der Rückgang setzte im Sommer 2022 ein, Monate vor dem Start von ChatGPT.
Indeed-Ökonomin Virginia Sondergeld sieht Berufseinsteiger vor allem als erste Opfer der schwachen Konjunktur. Firmen sparten in unsicheren Zeiten zuerst beim Nachwuchs. Mehr Einstiegsjobs gibt es nur in Pflege, Medizin und Pharmazie (plus 18 Prozent) sowie in Gastronomie und Hotellerie (plus zehn Prozent).
Zwei-in-eins-Jobs in Deutschland: Was Forscher sagen
Deutsche Arbeitsforscher halten die Korn-Ferry-Zahlen für ein internationales Stimmungsbild. So ordnet sie Sascha Stowasser vom Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) gegenüber der Frankfurter Rundschau ein. Ein Beleg für einen deutschen Trend seien sie nicht.
Die repräsentative BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung mit rund 20.000 Befragten zeigt laut Stowasser zweierlei: Mehr Beschäftigte müssen heute mehrere Aufgaben gleichzeitig erledigen. Starker Termindruck hat langfristig aber abgenommen.
Britta Matthes vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erkennt ein altes Muster. Weniger Menschen übernehmen die Arbeit von mehr Menschen, das sei das Prinzip jeder Rationalisierung.
Neu ist der Druck durch KI. Viele Firmen wollten alles technisch Mögliche sofort umgesetzt sehen, sagte Matthes dem Blatt. Wenn so viele Beschäftigte den Job von zwei Leuten machten, sei das „ein Indikator für Überforderung“.
Ein Trost: Für Deutschland gibt es laut Matthes Hinweise, dass KI Jobs weniger stark verdrängt als in den USA. Dort ist schnelles Heuern und Feuern üblich, hier nicht.
Warnsignale: Daran erkennen Sie Überlastung im Job
Stowasser nennt typische Alarmzeichen:
Fehler häufen sich Arbeit muss nachgebessert werden Rückstände wachsen für Verbesserungen bleibt keine Zeit
Wer zwei Punkte davon seit Wochen kennt, sollte handeln.
Überlastungsanzeige: So wehren Sie sich gegen den Doppeljob
Das Werkzeug dafür heißt Überlastungsanzeige, auch Gefährdungsanzeige genannt. Ein eigenes Gesetz gibt es dafür nicht. Nach Paragraf 16 Arbeitsschutzgesetz müssen Beschäftigte erkannte Gefahren für ihre Gesundheit aber sogar unverzüglich melden.
So gehen Sie vor:
- Schriftlich: per Mail oder Brief an die Vorgesetzten, damit es später belegbar ist.
- Konkret: Welche Aufgaben kamen seit wann dazu? Was steht nicht in Ihrer Stellenbeschreibung? Welche Fehler drohen?
- Prioritäten verlangen: Der Arbeitgeber soll festlegen, was liegen bleiben darf.
- Betriebsrat einbinden: Eine Kopie an Betriebs- oder Personalrat stärkt Ihre Position, auch eine gemeinsame Anzeige mit Kollegen ist möglich.
Die Anzeige hält fest, dass der Chef Bescheid wusste. Das kann wichtig werden, wenn später etwas schiefgeht. Nachteile dürfen Ihnen daraus nicht entstehen, das verbietet das Maßregelungsverbot in Paragraf 612a BGB.
Und wer seit Monaten die Arbeit einer zweiten Stelle mitmacht, hat das beste Argument fürs nächste Gehaltsgespräch damit schwarz auf weiß.
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