Rente-2027

Mütterrente III ab Januar 2027: Warum Millionen Rentnerinnen ein Jahr aufs Geld warten

Mütterrente III ab Januar 2027: Warum die Auszahlung erst 2028 beginnt, wie hoch die Nachzahlung pro Kind ist und ob Rentner einen Antrag brauchen.

4 Min
Die Mütterrente III gilt ab Januar 2027, doch das Geld kommt erst 2028: Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bekommen es dann nachgezahlt. (Fotomontage)

Die Mütterrente III gilt ab Januar 2027, doch das Geld kommt erst 2028: Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, bekommen es dann nachgezahlt. (Fotomontage)

© Imago/Michael Bihlmayer

Eine Mutter mit drei Kindern aus den Achtzigern bekommt 2028 mindestens 765 Euro von der Rentenkasse überwiesen. Auf einen Schlag, ohne Antrag.

Das Geld steht ihr eigentlich schon ab Januar 2027 zu. Dann tritt die Mütterrente III in Kraft, von der rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Auf dem Konto landet davon 2027 aber kein Cent. Die Rentenversicherung schafft es technisch nicht, die Millionen Renten rechtzeitig neu zu berechnen.

Mütterrente III: Was sich ab Januar 2027 ändert

Für Kinder ab dem Geburtsjahr 1992 rechnet die Rentenversicherung bis zu 36 Monate Erziehungszeit an. Für ältere Kinder waren es bisher nur 30 Monate.

Die Mütterrente III gleicht das aus. Pro Kind kommt ein halbes Jahr hinzu, also ein halber Rentenpunkt. Das gilt auch für Väter, wenn ihnen die Erziehungszeit angerechnet wurde.

Warum die Mütterrente erst 2028 ausgezahlt wird

Die Rentenversicherung begründet die Verzögerung mit dem sehr hohen technischen Aufwand. Jede betroffene Rente muss einzeln neu berechnet werden, Kind für Kind. Schon bei der Planung hatte sie gewarnt, dass das nicht zum Start 2027 zu schaffen sei.

Verloren geht dadurch nichts. Wer vor 2028 Rente bezieht, bekommt das Geld für 2027 nachgezahlt. Den genauen Monat im Jahr 2028 nennt die Rentenversicherung bislang nicht.

So viel mehr Rente gibt es pro Kind

Ein Rentenpunkt ist seit Juli 42,52 Euro wert. Der halbe Punkt bringt damit 21,26 Euro brutto im Monat für jedes Kind.

Wer das ganze Jahr 2027 schon Rente bezieht, bekommt pro Kind mindestens 255,12 Euro nachgezahlt, bei zwei Kindern 510,24 Euro.

Steigt der Rentenwert im Juli 2027, fällt die Nachzahlung etwas höher aus. Wer erst 2027 in Rente geht, bekommt nur die Monate ab Rentenbeginn nachgezahlt. Wer ab Januar 2028 startet, erhält das Plus gleich mit der ersten Rente.

Bis dahin: Diese drei Dinge sollten Sie prüfen

Die Wartezeit lässt sich sinnvoll nutzen. Denn ob das Geld 2028 automatisch und vollständig kommt, hängt auch davon ab, was in Ihrem Rentenkonto steht.

Prüfpunkt 1: Stehen Ihre Kinder im Rentenkonto?

Einen Antrag braucht niemand. Die Rentenversicherung rechnet automatisch neu, aber nur dort, wo Erziehungszeiten gespeichert sind.

Ob das bei Ihnen so ist, zeigt der Versicherungsverlauf. Sie können ihn im Kundenportal der Rentenversicherung abrufen oder per Post anfordern. Unter den Pflichtbeitragszeiten müssen die Kindererziehungszeiten für jedes Kind auftauchen.

Fehlt ein Kind, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung. Eine Frist, nach der das Geld verfällt, gibt es nicht. Wer es jetzt erledigt, vermeidet, dass 2028 zur Wartezeit noch eine Klärung hinzukommt.

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Prüfpunkt 2: Bekommen Sie Grundsicherung oder Witwenrente?

Die Mütterrente III ist Teil der normalen Rente und zählt deshalb als Einkommen. Wer Grundsicherung im Alter bezieht, sieht vom Plus oft wenig, weil das Sozialamt entsprechend weniger zahlt. Auch beim Wohngeld kann die höhere Rente den Anspruch senken.

Bei Witwen und Witwern wird eigenes Einkommen über dem Freibetrag von derzeit 1.122,53 Euro netto zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Liegt die eigene Rente schon darüber, schrumpft das Plus entsprechend.

Und es bleibt ein Bruttobetrag. Kranken- und Pflegeversicherung gehen noch ab.

Prüfpunkt 3: Den Bescheid 2028 nicht abheften

Wenn 2028 der neue Rentenbescheid kommt, lohnt ein genauer Blick. Stimmt die Zahl der Kinder, und ist für jedes ein halber Punkt mehr verbucht? Gegen Fehler können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Wer Fragen hat: In Berlin ist die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg zuständig, das kostenlose Servicetelefon erreichen Sie bundesweit unter 0800 1000 4800.

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