Haftpflicht, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsschutz: Viele Privatversicherte tragen diese Beiträge Jahr für Jahr in die Steuererklärung ein. Das Finanzamt erkennt davon keinen einzigen Euro an.
Schuld ist ein Deckel im Steuerrecht, den die Krankenkasse allein ausschöpft. Es gibt aber einen legalen Weg, ihn zu umgehen: die Krankenversicherung für mehrere Jahre im Voraus bezahlen. Wer bis Silvester überweist, nutzt den Vorteil schon für 2026.
Ein Steuerberater bemängelte im NWB Experten-Blog, dass dieses eigentlich einfache Modell in der Praxis kaum genutzt wird. Zuletzt hat auch das Wirtschaftsmagazin Capital darauf hingewiesen.
Höchstbetrag: Warum Haftpflicht und Co. steuerlich leer ausgehen
Für alle Vorsorgeaufwendungen gilt ein gemeinsamer Höchstbetrag. Er liegt bei 2800 Euro im Jahr für Selbstzahler und bei 1900 Euro für alle, die einen Zuschuss oder eine Beihilfe zur Krankenversicherung bekommen.
Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind davon ausgenommen und immer voll absetzbar. Liegen sie über dem Höchstbetrag, und das ist bei Privatversicherten fast immer der Fall, streicht das Finanzamt alle übrigen Versicherungen ersatzlos.
Krankenkasse im Voraus zahlen: Das erlaubt das Gesetz
Krankenkassenbeiträge zählen in dem Jahr, in dem sie bezahlt werden. Laut § 10 Einkommensteuergesetz dürfen Versicherte zusätzlich Beiträge für künftige Jahre sofort absetzen, und zwar bis zum Dreifachen des laufenden Jahresbeitrags.
Wer im Dezember 2026 zahlt, kann also die Beiträge für 2027, 2028 und 2029 noch in der Steuererklärung für 2026 geltend machen. In diesen drei Folgejahren fließt dann kein Krankenkassenbeitrag mehr. Der Höchstbetrag ist frei, und die übrigen Versicherungen zählen endlich.
Bis 2019 lag die Grenze beim Zweieinhalbfachen. Ältere Ratgeber nennen diesen Wert teils noch, er gilt aber nicht mehr.
Rechenbeispiel: rund 2500 Euro weniger Steuern
Eine selbstständige Grafikerin zahlt 6000 Euro im Jahr für die Basisabsicherung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Für ihre übrigen Versicherungen kommen 2000 Euro dazu. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 42 Prozent.
Ohne Vorauszahlung setzt sie von 2026 bis 2029 jedes Jahr 6000 Euro ab, zusammen 24.000 Euro. Die 2000 Euro für die übrigen Versicherungen fallen viermal unter den Tisch.
Mit Vorauszahlung überweist sie im Dezember 2026 auf einen Schlag 24.000 Euro: den laufenden Beitrag plus drei Jahresbeiträge. Alles ist 2026 absetzbar. Von 2027 bis 2029 macht sie zusätzlich jedes Jahr die 2000 Euro für die übrigen Versicherungen geltend.
Das Ergebnis: 6000 Euro mehr Sonderausgaben und damit gut 2500 Euro weniger Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind dabei noch nicht eingerechnet.
Letztes Arbeitsjahr vor der Rente: Hier lohnt es sich am meisten
Besonders stark wirkt das Modell in einem Jahr mit ungewöhnlich hohem Einkommen. Ein typischer Fall ist das letzte volle Arbeitsjahr vor Rente oder Pension. Der große Abzug fällt dann genau in das Jahr mit dem höchsten Steuersatz.
Denselben Effekt nutzen Selbstständige, die 2026 ein Rekordjahr hinter sich haben. Je höher der Steuersatz im Zahlungsjahr, desto mehr bleibt hängen.
Wer profitiert und wer nicht
Infrage kommen alle, die ihre Krankenversicherung selbst an die Kasse überweisen. Das sind vor allem privatversicherte Selbstständige, Beamte und Pensionäre, aber auch freiwillig gesetzlich Versicherte, die als Selbstzahler geführt werden.
Pflichtversicherte Arbeitnehmer und Rentner können nicht vorauszahlen. Bei ihnen behalten Arbeitgeber oder Rentenversicherung die Beiträge jeden Monat direkt ein.
Für privatversicherte Angestellte mit Arbeitgeberzuschuss geht die Rechnung meist nicht auf. Der steuerfreie Zuschuss fließt in den Folgejahren weiter, obwohl keine Beiträge gezahlt werden. Das Finanzamt rechnet diesen Überschuss den Einkünften zu, der Vorteil schrumpft oder verschwindet.
Ähnlich ist es bei Ehepaaren, wenn ein Partner gesetzlich pflichtversichert ist. Dessen laufende Beiträge belegen den gemeinsamen Höchstbetrag weiterhin.
Fallstricke: Darauf sollten Versicherte achten
Nicht jede Krankenversicherung nimmt Vorauszahlungen an, einige gewähren dafür sogar einen Rabatt. Das sollte man sich vorher schriftlich bestätigen lassen.
Absetzbar ist nur der Teil des Beitrags, der der gesetzlichen Grundversorgung entspricht. Komfortleistungen wie das Einbettzimmer im Krankenhaus gehören nicht dazu. Gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch müssen ihren Beitrag pauschal um vier Prozent kürzen.
Steigt der Beitrag in den Folgejahren, reicht das vorausgezahlte Geld nur etwas kürzer. Ein Kassenwechsel in dieser Zeit wird kompliziert, und im Fall einer Insolvenz des Versicherers könnte das Geld verloren sein. Wer zehntausende Euro auf einen Schlag überweist, braucht außerdem genug Rücklagen.
So gehen Sie bis Jahresende vor
Zuerst sollten Sie bei Ihrer Krankenversicherung nachfragen, ob sie Vorauszahlungen annimmt und für wie viele Jahre. Lassen Sie sich dabei den genauen Basisanteil Ihres Beitrags nennen.
Rechnen Sie anschließend nach, ob sich der Schritt lohnt, idealerweise mit dem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Entscheidend sind der Steuersatz 2026 und die Höhe Ihrer übrigen Versicherungsbeiträge.
Überweisen Sie das Geld deutlich vor dem 22. Dezember. Bei Zahlungen rund um den Jahreswechsel kann das Finanzamt den Betrag sonst dem Folgejahr zuordnen. Den gezahlten Betrag meldet die Versicherung anschließend elektronisch ans Finanzamt.
Was gesetzlich Versicherte sonst noch vor dem Jahreswechsel bei der Krankenkasse erledigen sollten, lesen Sie hier.
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