Ein Amsterdamer Bezirksgericht hat Heineken am 21. Oktober 2026 dazu verurteilt, der griechischen Brauerei Macedonian Thrace Brewery rund 111 Millionen Euro zu zahlen. Davon entfallen laut Urteil 43 Millionen Euro auf Schadenersatz und 68 Millionen Euro auf aufgelaufene Zinsen.
Der niederländische Braukonzern hat angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen – damit steht eine der höchsten Wettbewerbsstrafen der europäischen Bierbranche vor einer erneuten Prüfung.
Worum es in dem Verfahren geht
Im Kern dreht sich der Rechtsstreit um das Geschäftsgebaren von Athenian Brewery, der griechischen Heineken-Tochter. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das Unternehmen zwischen 1998 und 2014 seine marktbeherrschende Stellung beim Vertrieb von Bier in Griechenland missbraucht hat.
Die Macedonian Thrace Brewery hatte als geschädigte Konkurrentin geklagt und forderte Entschädigung für entgangene Umsätze und Gewinne. Das Verfahren wurde in den Niederlanden geführt, weil Heineken dort seinen Konzernsitz hat.
Griechische Wettbewerbsbehörde hatte bereits 2015 gestraft
Der Fall hat eine Vorgeschichte: Bereits 2015 hatte die griechische Kartellbehörde Athenian Brewery mit einer Geldbuße von 31,5 Millionen Euro belegt. Grund war ebenfalls der Missbrauch einer beherrschenden Stellung bei Produktion und Vertrieb von Bier.
Das Verfahren vor dem Amsterdamer Gericht war ein Folgeprozess, in dem die geschädigte Brauerei zivilrechtlichen Schadenersatz geltend machte. Die Summe liegt nun deutlich über der damaligen Kartellstrafe.
Wie sich die 111 Millionen Euro zusammensetzen
Das Gericht sprach der klagenden Brauerei 43 Millionen Euro als reinen Schadenersatz zu. Hinzu kommen 68 Millionen Euro an Zinsen, die über den langen Zeitraum seit den wettbewerbswidrigen Handlungen aufgelaufen sind.
Die Gesamtsumme von rund 111 Millionen Euro beziffert die Macedonian Thrace Brewery in ihrer Pressemitteilung. Ob und in welcher Höhe der Betrag nach einer Berufung Bestand hat, bleibt offen.
Heineken widerspricht den Annahmen des Gerichts
Der Konzern hat die Entscheidung öffentlich kritisiert und Berufung angekündigt. Heineken erklärte, die von der Macedonian Thrace Brewery geforderte Schadenssumme sei nicht realistisch gewesen.
Das Gericht habe bei der Berechnung Annahmen über Absatz, Preisgestaltung und Profitabilität der klagenden Brauerei in einem hypothetischen Szenario getroffen. „Diese Annahmen sollten sorgfältig anhand der verfügbaren wirtschaftlichen Daten und der Marktentwicklungen im relevanten Zeitraum überprüft werden“, teilte Heineken mit. Der Konzern ergänzte: „Wir sind nicht der Ansicht, dass der zugesprochene Schadenersatz diesen Erwägungen angemessen Rechnung trägt.“
Was Athenian Brewery auf dem griechischen Markt vorgeworfen wird
Athenian Brewery gehört zu den größten Brauereigesellschaften Griechenlands und ist eine Tochter des Heineken-Konzerns. Der Vorwurf lautet, das Unternehmen habe über mehr als anderthalb Jahrzehnte hinweg seine Marktdominanz genutzt, um Wettbewerber zu benachteiligen.
Welche konkreten Praktiken das Gericht beanstandet hat – etwa exklusive Lieferverträge, Preisdruck auf den Handel oder andere Methoden –, geht aus den bislang veröffentlichten Informationen nicht im Detail hervor. Das vollständige Urteil lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht öffentlich vor.
Macedonian Thrace Brewery: Der kleine Rivale aus Nordgriechenland
Die klagende Brauerei stammt aus der Region Thrakien im Nordosten Griechenlands. Im Vergleich zu Heineken mit einem weltweiten Jahresumsatz im zweistelligen Milliardenbereich ist sie ein vergleichsweise kleiner Wettbewerber.
Gerade diese Größenverhältnisse machen den Fall für die Branche bedeutsam. Gelingt es einem regionalen Hersteller, gegen einen internationalen Konzern eine dreistellige Millionensumme durchzusetzen, könnte das ein Signal für ähnliche Verfahren in anderen EU-Ländern setzen.
Warum der Fall in Amsterdam verhandelt wurde
Heineken hat seinen Hauptsitz in Amsterdam. Nach europäischem Recht können Klagen gegen einen Mutterkonzern am Sitz der Zentrale erhoben werden, auch wenn das beanstandete Verhalten von einer ausländischen Tochtergesellschaft ausging.
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Für die Macedonian Thrace Brewery hatte dieses Forum den Vorteil, dass sie direkt gegen die Konzernmutter vorgehen konnte. Heineken haftet damit nicht nur über seine griechische Tochter, sondern ist als Gesamtunternehmen in das Verfahren eingebunden.
Berufung angekündigt – wie es weitergeht
Mit der angekündigten Berufung wird das Verfahren voraussichtlich in die nächste Instanz gehen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung können weitere Jahre vergehen.
Für Heineken steht neben der finanziellen Belastung auch die Reputation auf dem Spiel. Der Konzern betont, die Schadenersatzberechnung beruhe auf unrealistischen Grundlagen. Die Macedonian Thrace Brewery wiederum wertet das Urteil als Bestätigung ihrer langjährigen Vorwürfe.
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