Zwar lasse sich der exakte Wortlaut nicht mehr nachvollziehen, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit. Inhaltlich seien die Aussagen aber so gefallen. Die Behörde bedauere „die überaus missverständliche, unangebrachte und nicht zeitgemäße Wortwahl ihres Anklagevertreters“.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mathias Hirschmann sagte zudem: „Religiöse Begründungen gehören nicht in ein Plädoyer. Es darf kein Zweifel an staatlicher Neutralität gegenüber den Religionen aufkommen und schon gar nicht dürfen religiöse Erwägungen sich gegen gesetzliche Vorgaben wenden und begangenes Unrecht relativieren.“ Der Vorgang sei aktuell Gegenstand einer internen Aufarbeitung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde liege nicht vor.
Auch das niedersächsische Justizministerium kennt den Vorfall. Es sei von der Staatsanwaltschaft ein Bericht angefordert worden, um den Vorgang bewerten zu können, sagte ein Ministeriumssprecher. Es stehe aber außer Frage, dass „Kinder ein gesetzliches verbrieftes Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben“.
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