Gewalt gegen Frauen

Partnerschaftliche Gewalt: Der Staat als Nebentäter

Mit der Istanbul-Konvention bekennen sich Regierungen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen. Doch deutsches Recht verhindert den Schutz aller Betroffenen.

Antonia Groß
4 Min
Die Frauen vom International Women* Space kämpfen gegen die mehrfache Diskriminierung geflüchteter Frauen. Hier in der Ohlauer Straße trafen sie sich zum ersten Mal.

Die Frauen vom International Women* Space kämpfen gegen die mehrfache Diskriminierung geflüchteter Frauen. Hier in der Ohlauer Straße trafen sie sich zum ersten Mal.

© Berliner Zeitung/Volkmar Otto

Wer die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern will, muss Gewalt bekämpfen. Auf dem Papier erkennen das jene Regierungen an, die die sogenannte Istanbul-Konvention (IK) zur „Verhütung und Bekämpfung“ von Gewalt gegen Frauen ratifiziert haben. Deutschland tat das 2018. „Die Konvention hat zumindest den Anspruch, alle Frauen zu schützen. Auch die, die prekären Bedingungen ausgesetzt sind“, sagt Delal Atmaca. Sie ist Geschäftsführerin des Dachverbands der Migrantinnenorganisationen (DaMigra).

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