Firmen und Selbstständige, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen waren, können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bekommen. Die Anträge auf diese Überbrückungshilfen können Selbstständige seit dem 22. Dezember und Firmen – über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – seit dem 23. Dezember stellen. Die Abschlagszahlung soll den Betroffenen über die Zeit helfen, bis die Überbrückungshilfen fließen.
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