Corona-Pandemie

Abschlagszahlungen für Dezemberhilfe starten

Unternehmen können vorab bis zu 50.000 Euro bekommen, Soloselbstständige bis zu 5000 Euro.

Team News Okan Bellikli okb/AFP
1 Min
Abschlagszahlungen sollen helfen, bis die Hilfe fließt.

Abschlagszahlungen sollen helfen, bis die Hilfe fließt.

© dpa/Monika Skolimowska

Firmen und Selbstständige, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen waren, können Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 bekommen. Die Anträge auf diese Überbrückungshilfen können Selbstständige seit dem 22. Dezember und Firmen – über den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer – seit dem 23. Dezember stellen. Die Abschlagszahlung soll den Betroffenen über die Zeit helfen, bis die Überbrückungshilfen fließen.

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