Kitas und Schulen

Notbetreuung: Eltern haben auch im Homeoffice Anspruch auf Kinderkrankengeld

Wegen Corona sind viele Kinder zu Hause. Auch Eltern, die üblicherweise im Homeoffice arbeiten, haben aktuell rechtlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Team News Philippe Debionne pde
2 Min
Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller stellt klar, dass Anspruch auf Kinderkrankgeld auch dann besteht, wenn das Homeoffice der Arbeitsplatz ist. 

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller stellt klar, dass Anspruch auf Kinderkrankgeld auch dann besteht, wenn das Homeoffice der Arbeitsplatz ist. 

© dpa/Bernd von Jutrczenka 

Bislang wurde Eltern, die im Homeoffice sind, nahegelegt, dass sie zugleich ihre Kinder betreuen könnten. Das führte nach Angaben von Elternvertreterverbänden in vielen Kitas in Berlin zu teils hitzigen Diskussionen mit den jeweiligen Kita-Leitungen. Dazu sagt Michael Müller: „Im vergangenen Jahr dürfte allen klar geworden sein: Gleichzeitig im Homeoffice arbeiten und Kinder betreuen und fördern – das kann zusammen kaum gut funktionieren.“

Da es im aktuellen Lockdown keine Trennung in systemrelevante und nicht systemrelevante Berufe gibt, werden die Regelungen, wer Anspruch auf Notbetreuung hat und wer nicht, nach Angaben der Elternverbände derzeit teils willkürlich ausgelegt. Zudem unterscheidet sich der Umfang der angebotenen Notbetreuung teils erheblich.  

Grundsätzlich gilt nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zwar, dass „lediglich eine Notversorgung bei außerordentlich dringendem Betreuungsbedarf“ angeboten wird. Allerdings heißt es weiter:„Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch die Vermeidung von Verdienstausfällen einen außerordentlich dringlichen Betreuungsbedarf darstellt.“

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