Kommentar

Der Fall Kalbitz ist weiter ein Fall AfD

Der Rechtsradikale klagte vor Gericht, weil er in die AfD zurück will. Das macht die Überwachung der Partei wahrscheinlicher. Nun ist die Partei gefragt.

Jens Blankennagel
Jens Blankennagel
2 Min
Andreas Kalbitz im September bei einer Pegida-Veranstaltung in Dresden.

Andreas Kalbitz im September bei einer Pegida-Veranstaltung in Dresden.

© imago images/xcitepress

Erschwerend kommt nun hinzu, dass Andreas Kalbitz am Freitag in Berlin mal wieder vor Gericht vorstellig wurde, weil er unbedingt in die AfD zurück will, in jene Partei, die ihn rausgeworfen hat. Das macht er nicht aus Masochismus, sondern aus Machtkalkül. Mit Björn Höcke gehörte er zu den führenden Leuten des als rechtsextrem eingestuften „Flügels“ der Partei.

Kalbitz hat seine Mitgliedsrechte nicht zurückbekommen. Das ist aber kein echter Sieg für das Meuthen-Lager. Denn der Brandenburger Landesverband hätte Kalbitz wieder als Vorsitzenden empfangen – obwohl der Verfassungsschutz ihn als rechtsextrem einstuft.

Nun rächt es sich, dass die bürgerlicheren Kräfte die Auseinandersetzung mit den freien Radikalen am äußeren rechten Rand der Partei scheuen und sich nicht von Extremisten trennen.

Im Fall Kalbitz hat der Vorstand ihn nicht etwa rausgeworfen, weil er einst in einer nun verbotenen Neonazi-Gruppe gewesen sein soll, sondern weil er es der Partei verschwiegen hat. Der Rauswurf erfolgte also nicht wegen seiner politischen Vergangenheit, sondern aus formalen Gründen.

Das zeigt, dass eigentlich nicht Gerichte gefragt sind, sondern die Partei. Sie müsste sich im Wahljahr positionieren – wie extrem sie sein will –, um den Wählern Klarheit zu geben. Aber Klarheit würde sicherlich Wählerstimmen kosten.

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