Man könne nicht mit der für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlichen Sicherheit sagen, Klaus R. habe Annegret W. getötet, sagte Peter Schuster, der Vorsitzende Richter, in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer habe entscheiden müssen, ob sie einen nicht vorbestraften Menschen für einen 33 Jahre zurückliegenden Mord bestraft oder nicht. „Einen Mittelweg gab es nicht“, so Schuster. Die Richter entschieden sich in diesem zweiten Verfahren, anders als in der ersten Instanz, für einen Freispruch
Prozess
Freispruch für den Angeklagten: 33 Jahre alter Mordfall bleibt ungesühnt
Erst lebenslange Haft, nun ein freier Mann: Berliner Landgericht spricht Klaus R. vom Vorwurf des Mordes an Mutter von zwei Kindern in zweiter Instanz frei.
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Freispruch für Klaus R.: Das Berliner Landgericht entschied, dass der 62-Jährige kein Mörder ist.
© Pressefoto Wagner
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