Die ehrenamtliche Jury werde zunächst jedoch die Kriterien für sexistische und diskriminierende Werbung festlegen. Die Bürger sollen sich an die Jury wenden können, wenn sie auf diskriminierende Werbung aufmerksam werden. Die Jury berate dann darüber, wieweit es sich um sexistische und diskriminierende Werbung handelt und auf welche Weise reagiert werden kann. Für landeseigene Werbeflächen gebe es bereits eine entsprechende Verbotsklausel.
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