Der Kapitän verständigte daraufhin die Bundespolizei, die die beiden Männer am Donnerstag nach ihrer Landung in Empfang nahm und ein Verfahren gegen sie einleitete. Bevor sie ihre Weiterreise nach Moskau antreten durften, musste jeder von ihnen zudem 500 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen.
Pflicht zu medizinischen Masken jetzt auch im Luftverkehr
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Das Bußgeld ist nach Angaben eines Sprechers so hoch, weil das Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz eingeleitet wurde – und nicht als Verstoß gegen das Bundesseuchengesetz geahndet wird.
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