Bushido, der auch am 21. Verhandlungstag von Personenschützern begleitet wurde, äußerte sich zu mehreren Verträgen, die er mit anderen Künstlern abgeschlossen hatte. Exklusivverträge hätten sich auf Bereiche wie Musikproduktion und Vermarktung bezogen. Einer der Rapper, mit dem Bushido einen Vertrag hatte, habe ihm 2018 von der Geldforderung und einer Bedrohung durch Arafat Abou-Chaker berichtet. Auf Nachfrage erklärte Bushido, bei dem Vorfall sei er persönlich nicht dabei gewesen - „zum Glück nicht, einmal reicht“, so der Zeuge.
Clanchef Arafat Abou-Chaker soll auch von Bushido Geld gefordert haben
Der 42-jährige Musiker, bürgerlich Anis Ferchichi, befindet sich seit inzwischen fünf Monaten im Zeugenstand. Er ist Nebenkläger und Zeuge in dem Prozess. Laut Anklage soll es zu Straftaten zu seinem Nachteil gekommen sein, nachdem der Rapper 2017 die Beziehung zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst habe. Clan-Oberhaupt Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Bushido sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.
Rapper vor Gericht: Bushido erzählt von Tränen in den Augen
Bushido-Prozess: Bruder von Clanchef kommt überraschend frei
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-jährigen Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Mitangeklagt sind drei Brüder des Clanchefs. Die vier Männer haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bushidos Befragung soll am 27. Januar fortgesetzt werden.
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