Dass es Verfassungsfeinde in der AfD gibt, steht fest, da bereits die Landesverbände Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt beobachtet werden. Auch die Gruppierung „Der Flügel“ wurde als rechtsextrem eingestuft und überwacht. Auf Druck der Bundespartei hat er sich dann im April 2020 formell aufgelöst, sonst wäre schon damals die gesamte Partei beobachtet worden. Die „Flügel“-Leute machen im Osten 40 Prozent der Partei aus.
Kommentar
Sollte der Verfassungsschutz die gesamte AfD beobachten?
Dass es in der Partei reichlich Extremisten gibt, steht wohl außer Frage, aber sind sie in der Mehrheit? Das Problem ist vor allem der Zeitpunkt der Debatte.
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Rosenmontagszug in Düsseldorf im Jahr 2018 mit der AfD-Gallionsfigur Alexander Gauland.
© Imago/Kraft
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