Bei einem Fall von Geflügelpest treten bestimmte Schutzvorkehrungen in Kraft. Dazu gehört ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Bestand des Ausbruchs und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern. Das Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland ordnete die Schritte nach Angaben des Gesundheitsministeriums an. Seit Mitte Dezember des vergangenen Jahres gilt in Risikogebieten eine Stallpflicht für die Tiere.
Brandenburg: Vogelgrippe fordert über 100.000 Tierleben
Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie kann dem Ministerium zufolge in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Für den Menschen gilt das Vogelgrippevirus H5N8 als ungefährlich.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]