Kritik an Landrat Heinrich-Jaschinski
Demonstrationen seien ab sofort untersagt, teilte der Landkreis am Donnerstag in Herzberg mit. Wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 200 liege, seien private Treffen nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Dann müssten auch Geschäfte schließen – bis auf Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen, Tankstellen, Banken und Sparkassen. Schülerinnen und Schüler von Ober- und Gesamtschulen sowie Gymnasien müssten außerdem wieder in den Heimunterricht.
Nach der Corona-Eindämmungsverordnung müssen in einem Landkreis alle seit dem 8. März geltenden Lockerungen der Corona-Regelungen zurückgenommen werden, wenn die 200er-Marke an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Dies betrifft die Beschränkungen für private Treffen, die Öffnung von weiterführenden Schulen und Einzelhandelsgeschäften, Museen und Gedenkstätten. Der Landkreis überschritt am 13. März die Inzidenz von 100. Trotzdem wurden die Lockerungen nicht zurückgenommen, da Brandenburg die von der Bundesregierung geforderte Corona-Notbremse (ab Inzidenz von 100) nicht übernommen hatte. Landrat Christian Heinrich-Jaschinski wurde dafür scharf kritisiert.
Intensivmediziner: Politik muss Corona-Notbremse umsetzen
Vier weitere Landkreise und die Stadt Cottbus liegen den Angaben zufolge über dem Inzidenzwert von 100. Dort sollen laut Verordnung zusätzliche Gegenmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden.
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