Finanzen

Checkliste: Wann Sie eine Steuererklärung machen sollten

In diesem Jahr kommen viele nicht um eine Steuererklärung herum. Wann Sie eine machen müssen, bis wann sie fertig sein muss und wo Sie die Formulare finden.

Team News Falk Zielke dpa
3 Min
Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige können die Steuererklärung nur noch über „Elster“ einreichen. 

Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige können die Steuererklärung nur noch über „Elster“ einreichen. 

© dpa/Marijan Murat

So waren im vergangenen Jahr knapp sechs Millionen Menschen im Mai und April in Kurzarbeit. Sie sind in der Regel verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Wichtige Fragen und Antworten zur Steuererklärung 2020:

Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Das kommt darauf an. Wer nur sein Gehalt bekommt und keine anderen Einkünfte hat, muss die Formulare laut Gesetz nicht ausfüllen. Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht allerdings, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt wurden. Das gleiche gilt bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder eben dem Kurzarbeitergeld.

Ausgefüllt werden müssen die Formulare auch, wenn man im vergangenen Jahr nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatte. Auch wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer der beiden mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren gewählt hatte besteht die Pflicht zur Abgabe. Freiberufler, Selbstständige und Gewerbetreibende müssen ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wie muss ich die Steuererklärung einreichen?

Die Einkommensteuererklärung kann elektronisch oder in Papierform eingereicht werden. Allerdings gibt es bei letzterer Einschränkungen, erklärt der Bund der Steuerzahler. Denn die Papierform dürfen nur noch Arbeitnehmer und Senioren nutzen, wenn sie keine weiteren Gewinneinkünfte haben. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer müssen die Erklärung elektronisch abgeben.

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Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige können die Unternehmenssteuer-Erklärungen, zum Beispiel für Umsatzsteuer- und Gewerbesteuer sowie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), nur noch authentifiziert über das elektronische Finanzamt „Elster“ abgeben.

Wo finde ich denn die Formulare?

Das Finanzamt akzeptiert nur die amtlichen Formulare für die Einkommensteuererklärung. Diese können entweder im Internet heruntergeladen werden oder beim Finanzamt abgeholt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Wer seine Einkommensteuererklärung ganz ohne Papier an das Finanzamt schicken möchte, nutzt das elektronische Finanzamt oder im Handel erhältliche Softwareprogramme oder Apps.

Neu hinzugekommen sind für das Veranlagungsjahr 2020 die Anlage Corona-Hilfen und die Anlage für energetische Maßnahmen für Immobilieneigentümer. Neue Formulare gibt es auch für Rentnerinnen und Rentner, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Anlage R wurde in drei Anlagen aufgeteilt: die Anlage R, die Anlage R-AV/bAV und die Anlage R-AUS.

Muss ich meine Belege mitschicken?

Nein, der Steuererklärung müssen keine Belege mehr beigefügt werden, erläutert der Bund der Steuerzahler. Allerdings müssen die Unterlagen aufbewahrt und auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden können. Spendenquittungen müssen ebenfalls nicht mehr beigefügt werden, aber ab Datum des Steuerbescheides ein Jahr lang aufgehoben werden.

Wichtig zu beachten: Wer seine Immobilie im vergangenen Jahr energetisch modernisiert hat und dies in der Steuererklärung geltend macht, muss die Bescheinigung des Fachbetriebs und des Energieberaters beifügen.

Bis wann habe ich Zeit?

Wer seine Steuererklärung freiwillig macht, hat dafür im Prinzip vier Jahre Zeit, erklärt die Stiftung Warentest. Das heißt: 2021 kann noch die Steuererklärung für 2017 eingereicht werden. In diesem Fall bleibt bis zum 31. Dezember 2021, 24 Uhr Zeit.

Ist die Steuererklärung Pflicht, müssen die Unterlagen allerdings spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein. In diesem Jahr fällt dieses Datum allerdings auf einen Sonnabend. Daher bleibt für die Abgabe Zeit bis zum 2. August. Hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis Ende Februar 2022.

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