Die datenschutzrechtlichen Dokumentationen müssten vor der Inbetriebnahme erstellt und das Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Menschen müsse bekannt sein, sagte Caspar. Die Datenschutzfolgenabschätzung sei noch nicht bekannt gegeben, sie sei aber für eine datenschutzrechtliche Bewertung unerlässlich. „Dies sollte dringend nachgeholt werden; insbesondere, da die App in einigen Kommunen und Ländern bereits zum Einsatz kommt.“
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