Zusatzbeitrag

151 Euro mehr im Jahr – und diesmal kommt kein Brief von der Krankenkasse

Zusatzbeitrag 2027: Amtlich sind 2,9 Prozent, Prognosen nennen 3,7. Bis 1. November fällt die Entscheidung. Drei Fristen im Überblick.

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Gesundheitskarten verschiedener Kassen: Zwischen der günstigsten und der teuersten liegen in Berlin 556,66 Euro im Jahr. (Symbolbild)

Gesundheitskarten verschiedener Kassen: Zwischen der günstigsten und der teuersten liegen in Berlin 556,66 Euro im Jahr. (Symbolbild)

© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Im Januar steht eine andere Zahl auf der Gehaltsabrechnung. Zwölf Euro weniger netto, vielleicht siebzehn.

Angekündigt wird das niemandem mehr.

Seit Juli 2026 müssen gesetzliche Krankenkassen ihre Mitglieder nicht länger gesondert informieren, wenn sie den Zusatzbeitrag anheben. Wer die Erhöhung übersieht, verpasst die Frist zum Wechsel.

Zusatzbeitrag 2027: Was im Oktober entschieden wird

Mitte Oktober tagt der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn, besetzt mit Fachleuten des Bundesgesundheitsministeriums, des Amtes selbst und des GKV-Spitzenverbands. Im Vorjahr legte das Gremium seine Prognose am 15. Oktober vor.

Den amtlichen Durchschnittswert setzt anschließend das Ministerium fest, veröffentlicht im Bundesanzeiger bis zum 1. November. Für 2026 lautete er 2,9 Prozent.

Mehrere Prognosen nennen für 2027 eine Spanne zwischen 3,3 und 3,7 Prozent.

Krankenkassenbeitrag: 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag

Jeder gesetzlich Versicherte zahlt zunächst den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, getragen zur Hälfte vom Arbeitgeber. Darauf setzt jede Kasse ihren eigenen Zusatzbeitrag, ebenfalls hälftig geteilt. Hinzu kommt der Pflegebeitrag, den Rentner ohne Zuschuss allein tragen.

Der amtliche Wert ist eine Rechengröße, kein Preis. Welchen Satz eine Kasse tatsächlich verlangt, entscheidet sie allein.

Der Abstand zwischen beidem fällt deutlich aus: Im gewichteten Kassendurchschnitt lag der real erhobene Zusatzbeitrag im Frühjahr 2026 bei 3,13 Prozent, das Institut der deutschen Wirtschaft kam für das erste Quartal auf 3,1 Prozent. Amtlich waren 2,9.

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Zusatzbeitrag erhöht: Warum kein Brief mehr kommt

Bis zum Sommer galt eine klare Pflicht. Eine Kasse, die erhöhte, musste jedes Mitglied spätestens einen Monat vorher schriftlich warnen und auf das Recht zum Wechsel hinweisen.

Diese Pflicht ist entfallen. „Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt”, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Dass Erhöhungen auch unterjährig kommen, zeigte die IKK classic: Sie hob ihren Zusatzbeitrag mitten im Jahr auf 3,85 Prozent an, 2,3 Millionen zahlende Mitglieder waren betroffen.

Sonderkündigungsrecht: Nur bis zum 31. Januar 2027

Erhöht eine Kasse den Beitrag, besteht das Sonderkündigungsrecht weiter. Nach Angaben der Verbraucherzentrale endet es am letzten Tag des Monats, in dem der neue Satz erstmals gilt.

Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2027 heißt das: 31. Januar 2027. Danach ist die Tür zu.

Die sonst übliche Bindung von zwölf Monaten an eine Kasse spielt dabei keine Rolle. Wer erst im vergangenen Winter gewechselt hat, darf trotzdem erneut kündigen.

Krankenkasse wechseln: Drei Monate zahlen Sie weiter

Die Kündigung wirkt nicht sofort. Nach der Kündigung im Januar bleibt ein Versicherter bis Ende März bei seiner alten Kasse und entrichtet so lange den höheren Beitrag.

Erst ab dem 1. April 2027 greift der neue Satz. Die Kündigung selbst übernimmt die neue Kasse, man meldet sich dort an und informiert den Arbeitgeber formlos.

Rentner sehen die Erhöhung besonders spät. Bei ihnen schlägt der neue Beitrag erst zwei Monate später auf dem Konto durch — die Frist läuft währenddessen.

So rechnet sich die Erhöhung bei 4.198 Euro brutto

Steigt der Zusatzbeitrag von 2,9 auf 3,3 Prozent: 8,40 Euro im Monat, 100,75 Euro im Jahr

Steigt er auf 3,5 Prozent: 12,59 Euro im Monat, 151,13 Euro im Jahr

Steigt er auf 3,7 Prozent: 16,79 Euro im Monat, 201,50 Euro im Jahr

Gerechnet ist jeweils der Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte der Erhöhung.

Berlin: 556 Euro Unterschied zwischen zwei Kassen

Das mittlere Bruttomonatsentgelt eines Vollzeitbeschäftigten in Berlin liegt nach Daten der Bundesagentur für Arbeit bei 4.198 Euro, Platz vier unter allen Bundesländern.

Die günstigste bundesweit geöffnete Kasse verlangte 2026 einen Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent, die teuerste 4,39 Prozent. Dazwischen liegen 2,21 Prozentpunkte.

Für einen Berliner mit diesem Gehalt macht die falsche Kasse damit 46,39 Euro im Monat aus, 556,66 Euro im Jahr. Das übersteigt jede denkbare Erhöhung um ein Vielfaches.

Zusatzbeitrag prüfen: Vier Schritte

Gehaltsabrechnung vergleichen: Steigt der Abzug für die Krankenkasse, ist der Beitrag erhöht worden.

Satz nachschlagen: Der GKV-Spitzenverband führt eine laufend aktualisierte Liste aller Kassen.

Frist notieren: Bei Erhöhung zum 1. Januar läuft das Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar.

Leistungen gegenrechnen: Eine teurere Kasse kann sich tragen, wenn sie bezahlt, was man braucht.

Fazit: Entscheidend ist der Januar, nicht der Beitrag

Teuer wird nicht die Erhöhung, sondern das Übersehen. Wer im Januar einmal auf die Abrechnung schaut, hat vier Wochen Zeit; wer es im Februar merkt, zahlt ein Jahr.

Im Vorjahr lag der Schätzerkreis um 0,4 Prozentpunkte unter dem, was die Kassen am Ende verlangten. Nach Berechnung des Instituts der deutschen Wirtschaft entsprach diese Abweichung einer Mehrbelastung von 7,6 Milliarden Euro.

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