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Maßnahmen in der Hauptstadt

Berlin verlängert Corona-Lockdown bis 9. Mai – mehr Freiheiten für Geimpfte

Die bislang geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens sollen drei weitere Wochen andauern. Vollständig Geimpfte genießen Vorteile.

Sophie Barkey Team News sba/dpa
2 Min
Bisher war die aktuelle, am 2. April in Kraft getretene Verordnung zur Pandemiebekämpfung bis einschließlich Sonntag (18. April) befristet. Der Lockdown wird nun bis Anfang Mai verlängert.

Bisher war die aktuelle, am 2. April in Kraft getretene Verordnung zur Pandemiebekämpfung bis einschließlich Sonntag (18. April) befristet. Der Lockdown wird nun bis Anfang Mai verlängert.

© Foto: Imago/Dirk Sattler

Damit gelten zum Beispiel Kontaktbeschränkungen fort: Im Freien dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. Nachts ist der Aufenthalt im Freien nur allein oder zu zweit gestattet – auch hier werden Kinder nicht mitgezählt. Beim Einkaufen in Geschäften gelten Beschränkungen, Restaurants bleiben geschlossen, Hotelübernachtungen sind untersagt.

Berliner Senat beschließt mehr Freiheiten für geimpfte Menschen

Menschen, die gegen Corona geimpft sind, bekommen in Berlin etwas mehr Freiheiten. Sie werden künftig wie Menschen mit einem negativen Test behandelt, wie die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag nach der Senatssitzung erfuhr. Betroffene dürfen demzufolge ohne vorherigen Corona-Test auch abseits des Lebensmittelhandels einkaufen gehen, einen Friseur oder Kosmetiksalon, ein Museum oder eine Ausstellung besuchen. Greifen soll die Regelung 15 Tage nach der Zweitimpfung. Als Nachweis gilt der Impfpass. Anders als für Geimpfte gilt die neue Regel nicht für Menschen, die bereits an Corona erkrankt waren und als genesen gelten. Voraussichtlich tritt das Ganze am Sonntag in Kraft.

Schnelltests sind länger gültig

Eine Neuerung gibt es auch bei Schnelltests: Schreibt die Verordnung vor, dass ein negativer Schnelltest nötig ist, so darf das negative Testergebnis nicht älter als 24 Stunden sein. Tagesaktuelle Tests, wie derzeit vorgeschrieben, sind damit nicht mehr verpflichtend vorgesehen.

Berliner Regeln sind als Übergangslösung zu verstehen

Wie lange die Regeln gelten, steht noch nicht fest, weil das neue Infektionsschutzgesetz, das das Bundeskabinett am Dienstag beschlossen hat, noch nicht in Kraft ist. Der Grund: Bundesrat und Bundestag haben der Änderung noch nicht zugestimmt. Der Senatsbeschluss ist also eine Übergangslösung. Wenn jetzt Bundesrat und Bundestag auf Bundesebene zustimmen sollten, gilt Bundesrecht. Berlin müsste sich dann an der bundeseinheitlichen Notbremse orientieren und die Landesverordnung entsprechend anpassen.  

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