„Länder müssten FRÜHER reagieren und über Notbremsengesetz hinweggehen. Es ist unsinnig, jetzt noch, kurz vor Impfung, so viele durch Tod, schwere Krankheit oder #LongCovid zu gefährden. Das will doch kein Bürger “, schrieb Lauterbach auf Twitter.
So soll laut Gesetzesänderung von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.
Bundeskabinett beschließt „Bundes-Notbremse“ ab Corona-Inzidenz von 100
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