Etwas mehr als die Hälfte der Berechtigten erhielt die Grundsicherung im Rentenalter: 51,3 Prozent der Sozialhilfeempfänger erreichten oder überschritten im Dezember die Altersgrenze. Für vor dem Jahr 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren. Für die nach 1947 geborenen Jahrgänge, für die die Altersgrenze seit dem Jahr 2021 schrittweise auf 67 angehoben wird, lag sie im Dezember bei 65 Jahren und neun Monaten.
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Knapp 49 Prozent der Empfänger von Grundsicherung waren nach Angaben der Statistiker zwischen 18 und 65 Jahre alt. Sie erhielten die Sozialleistung wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das betrifft diejenigen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung keine drei Stunden pro Tag arbeiten können.
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