Coronavirus

Brandenburg: Gericht weist Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen ab

Ein Schüler wollte vor dem Oberverwaltungsgericht durchsetzen, dass der Zugang zum Unterricht auch ohne Negativtest erlaubt wird. Damit hatte er keinen Erfolg.

Team News Mike Wilms mow
1 Min
An Brandenburger Schulen gilt ab 19. April eine Testpflicht: Nur, wer negativ getestet ist, darf am Präsenzunterricht teilnehmen.

An Brandenburger Schulen gilt ab 19. April eine Testpflicht: Nur, wer negativ getestet ist, darf am Präsenzunterricht teilnehmen.

© dpa/Matthias Bein

Das Gericht teilte die Auffassung des Antragstellers nicht, dass diese Vorschrift keine Grundlage im Infektionsschutzgesetz habe. Es dränge sich auch nicht auf, dass die „Beibringung eines negativen Tests unverhältnismäßig wäre“, heißt es in einer Gerichtsmitteilung vom Mittwoch. Mit Blick auf die dritte Corona-Welle spreche alles dafür, dass der Gesundheitsschutz diesen Eingriff in die Handlungsfreiheit rechtfertige. Die Ungleichbehandlung zwischen getesteten und nicht getesteten Schülern sei durch einen Sachgrund gerechtfertigt, „weil die Verbindung des Präsenzunterrichts mit der Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses zur Eindämmung der Pandemie beitrage“.

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