Die Folge: Geschäfte werden schließen müssen, ab 22 Uhr gibt es Ausgangssperren – mit Ausnahme für Jogger, Hundehalter und Spaziergänger, die bis 24 Uhr raus dürfen, allerdings ohne Begleitung. Schichtarbeiter sind ebenso ausgenommen. Außerdem sollen Schulen schließen, wenn der Inzidenzwert über 165 liegt. Hinzu kommen Homeoffice- und Testpflicht. Das Gesetz gilt vorerst bis zum 30. Juni.
Infektionsschutzgesetz
Ab Sonnabend müssen Geschäfte in Berlin wieder schließen
Die Bundes-Notbremse steht, der Bundesrat segnete das Gesetz ab. Doch es rumort. Ein Berliner Anwalt reichte Verfassungsklage ein.
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Geschäfte müssen wieder dichtmachen.
© Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka
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