Der Abgeordnete Luthe wollte im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage vom Berliner Senat wissen, warum die Erbringung sogenannter körpernaher Dienstleistungen als weniger gefährlich eingestuft werde als die Ausübung der legalen Prostitution, insbesondere in Prostitutionsstätten. Der Unterschied beim Corona-Infektionsrisiko liege „in der besonderen und langandauernden körperlichen Nähe“ bei sexuellen Dienstleistungen, heißt es in der Antwort des Senats.
Sexarbeit im Lockdown: „Finanziell und menschlich eine Katastrophe“
Doch an der Begründbarkeit dieser Unterscheidung zweifelt Luthe ausdrücklich: „Der einzige Unterschied zu anderen ‚körpernahen Dienstleistungen‘ liegt in einem Bereich, der bei legalen Prostituierten in sauberen Bordellbetrieben durch ein Kondom sogar besonders sicher ist“, sagte er der Berliner Zeitung.
Luthe: Senat fördert die boomenden Geschäfte der Organisierten Kriminalität
Das Verbot geregelter Prostitution aus Infektionsschutzgründen berge die offenkundige Gefahr, dass sich potenzielle Kunden nach Alternativangeboten umsehen – in einem Bereich, in dem man sich ohnehin nicht für Recht und Gesetz interessiere. „Der Senat fördert mit seiner Verordnungspolitik schlicht die aktuell boomenden Geschäfte der Organisierten Kriminalität – Menschenhandel und Zwangsprostitution – und verschließt vor dem dadurch verursachten Elend ganz fest die Augen“, sagte Luthe der Berliner Zeitung. Und weiter: „Egal ob das Zufall oder Absicht ist – es ist ein fatales Bild!“
An der Berliner Kurfürstenstraße liefen die Geschäfte auch am Donnerstag.
© Volkmar Otto
Senat: Organisiertes Verbrechen wird durch gezielte Maßnahmen bekämpft
Vom Berliner Senat heißt es hingegen, dass der Organisierten Kriminalität durch gezielte Maßnahmen entgegengewirkt werde. Es sei ein wichtiges Anliegen, „die häufig sehr prekäre Situation der Personen, die in dieser Branche (der Sexarbeit, Anm. d. Red.) arbeiten, zu berücksichtigen und zu verhindern, dass aufgrund des pandemiebedingten Tätigkeitsverbotes neue Abhängigkeitsverhältnisse etc. entstehen“.
Nackte flüchtet aus Fenster: Prostitution trotz Corona-Verbot
Beispielsweise könnten mit der sogenannten Neustarthilfe „nun auch Solo-Selbstständige (darunter auch Sexarbeitende), die wegen fehlender laufender Betriebskosten keine Überbrückungshilfe bekommen können, Gelder beantragen“. Potenzielle Betroffene von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung würden außerdem auf unterschiedlichen Wegen identifiziert, über ihre Rechte informiert und auf Wunsch beraten.
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