Die Dramaturgin hatte sich dagegen gewandt, dass ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wurde. Ihrer Ansicht nach habe dies gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB verstoßen und im Zusammenhang mit einem Beschwerdebrief mehrerer Beschäftigter gegen die Intendantin wegen Machtmissbrauch und Mobbing gestanden. Zudem sei sie in ihrer Elternzeit als Frau diskriminiert worden. Das Maßregelungsverbot bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen darf, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Übersetzt bedeutet das: Wenn eine Arbeitnehmerin Elternzeit nimmt oder sich über ihren Arbeitgeber oder ihre Arbeitgeberin beschwert, hat sie das Recht dazu, und es dürfen ihr keine Nachteile daraus entstehen. Das Gorki-Theater war den klägerischen Anträgen entgegengetreten. Sie seien unzutreffend.
UPDATE
Theater
Prozess gegen das Gorki-Theater endet mit einem Vergleich
Die klagende Dramaturgin erhält vom Theater eine Zahlung von 15.000 Euro als Ausgleich für den Verlust ihres Arbeitsplatzes.
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Die Intendantin des Gorki-Theaters Shermin Langhoff
© Benjamin Pritzkuleit
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