Demnach haben rund 10.000 Unternehmen bis zum Ende der Antragsfrist am 30. April aus verfahrenstechnischen Gründen die staatlichen November- und Dezemberhilfen beantragt. Auf eine Zuteilung können die Kaufleute nicht hoffen, weil die November- und Dezemberhilfen vor allem für die Gastronomie vorgesehen sind.
Handelsverband fordert „deutlich gerechtere“ Hilfe für die Händler
Erhalten die Einzelhändler wie erwartet einen ablehnenden Bescheid, können sie Widerspruch einlegen und so ein verwaltungsrechtliches Vorverfahren in Gang setzen. Dieses wiederum ist Bedingung für spätere Klagen gegen die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz.
Vor allem der Gastronomie ersetzt der Staat bis zu 75 Prozent der entgangenen Umsätze. Doch obwohl auch viele Geschäfte seit Monaten geschlossen seien, würden sie nur auf den schmaleren Fixkostenzuschuss verwiesen, erklärte der HDE. „Das ist eine klare Ungleichbehandlung im Vergleich zur Gastronomie“, sagte Verbandschef Stefan Genth. Eine Muster-Klageschrift sei vorbereitet. Nur eine „deutlich gerechtere“ Hilfe für die Händler könne die drohende Klagewelle noch abwenden.
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