Mittwoch:
- Nächtliche Ausgangssperre: Im Freien sind dann zwischen 22 und 5 Uhr wieder Treffen von fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt.
- Kontaktbeschränkungen: Auch drinnen dürfen sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen plus Kinder.
- Kino, Theater, Konzerte: Unter freiem Himmel sind Kultur-Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen wieder möglich.
- Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios sind für Kunden mit negativem Test geöffnet.
- Schiffsausflüge und Stadtrundfahrten: Tourismusaktivitäten werden wieder gestattet - unter Einhaltung von Hygieneregeln.
- Sport im Freien: Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren.
- Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten: Können ebenfalls wieder öffnen, unter Auflagen, mit Abstandsregeln und negativen Tests natürlich.
- Einkaufen: Eine vorherige Terminbuchung ist dann nicht mehr notwendig. Zudem gilt eine einheitliche Grenze für Kunden pro Quadratmeter.
Donnerstag:
- Außengastronomie: Biergarten etwa dürften schon in der Nacht zu Freitag öffnen, bestätigt die Senatswirtschaftsverwaltung. „Allerdings ist in der Zeit von 23 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten.“
Freitag:
- Cafés und Restaurants: Die Öffnung der Außengastronomie kommt zwei Tage später als theoretisch möglich. Pfingsten dürfen Wirte wieder draußen Gäste empfangen, die einen negativen Corona-Test bei sich haben, geimpft oder genesen sind. In Brandenburg wird wohl zeitgleich geöffnet.
- Sport: Zwei Tage nach den Kindern ist der Mannschaftssport auch für Erwachsene erlaubt - für Gruppen bis zu zehn Personen. Für Fußball reicht es noch nicht.
- Strand- und Freibäder: Die Badesaison wird ebenfalls Pfingsten eröffnet, mit Hygieneregeln. Kinder bekommen während der Sommerferien freien Eintritt.
4. Juni:
- Hotels und Pensionen: Laut einem Stufenplan der Wirtschaftsverwaltung könnten wieder touristische Übernachtungen möglich sein. Bedingungen wären die Vorlage eines Testnachweises bei Anreise und regelmäßige Tests während des Aufenthalts.
- Fitness- und Tanzstudios: Könnten laut Plan ebenfalls öffnen, mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht.
- Zoos und Tierparks: Die Innenbereiche könnten mit Termin, Tests und Kontaktnachverfolgung ebenfalls wieder besucht werden.
- Tagungen und Kongresse: Die Planung des Senats würde auch wieder Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern im Freien vorsehen.
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