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Totschlag im Monbijoupark

12 Jahre Haft: „Eine unheimlich feige Tat an einem 13-Jährigen“

Im Fall Momo spricht das Landgericht Berlin einen 41-Jährigen des Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig.

Maxi Beigang
Maxi Beigang
3 Min
Ende Oktober 2020: Polizisten haben den Tatort im Monbijoupark abgesperrt.

Ende Oktober 2020: Polizisten haben den Tatort im Monbijoupark abgesperrt.

© Morris Pudwell

Momos Eltern bekamen an diesem Donnerstag Unterstützung: Ein Dutzend Familienmitglieder, dazu Freundinnen und Freunde von Momo warteten mit ihnen vor der Saaltür. Momos Mutter Nisrin trug wieder das weiße T-Shirt mit dem Konterfei ihres Sohnes.

Die Vorsitzende Richterin Regina Alex erklärte in der Urteilsbegründung, dass Ü. sich zur Tat zwar umfangreich eingelassen habe, die beiden Messerstiche auch zugab, aber eben die strafbaren Handlungen nie einräumte. Das Gericht glaubte ihm schlichtweg nicht, dass es sich bei beiden Taten um Notwehr gehandelt haben soll. Stattdessen urteilte Alex: „Eine unheimlich feige Tat. An einem 13-Jährigen, der einen halben Kopf kleiner, schmächtig und unbewaffnet ist.“

Die Drohsituation, die Ü. als Verteidigungsstrategie genutzt hat, dass er sich aus Notwehr gegen eine aggressive Jugendgruppe verteidigt habe – für das Gericht hat es diese nie gegeben. „Wir sind uns sicher, dass nicht der 13-jährige Momo der Aggressor war, sondern der Angeklagte“, fasste die Vorsitzende zusammen. Der Angeklagte habe sich bewusst dafür entschieden, eine nichtige Situation – Auslöser war ein unaufmerksamer Rempler Momos, dem die damalige Begleitung von Ü. ausweichen musste – zu einem aggressiven Streit aufzubauschen. Das Gericht betonte noch einmal, dass es bis dahin „ein rein verbaler Streit“ war, ohne Angriffshandlungen der späteren Opfer: „Es gab keine Provokation, keine Angriffsversuche, keinen Grund, ein Messer zu ziehen.“ Auch die Obduktionsberichte deuten für die Vorsitzende Richterin nicht auf eine Notwehrreaktion hin. Ü. stach bei beiden Taten senkrecht in die Brustregionen der Opfer, beide Male ein identischer Angriff. „Zwei gezielte Stiche“ ist daher die einzig logische Schlussfolgerung für das Gericht.

Entscheidend für die Beurteilung der Situation war für das Gericht die Aussage von Sarah F., der Begleiterin des Angeklagten. Sie sei zwar eine „bemerkenswert naive, junge Frau“, machte – anders als der Beschuldigte – aber eine enorm konstante Aussage. Vor allem durch ihre Schilderung der Situation, sie war mit dem Angeklagten sowohl vor als auch nach den Taten noch zusammen, wurde für die Vorsitzende Richterin klar: „Herr Ü. ist der Agierende, nicht der Reagierende.“ Dennoch geht auch das Gericht davon aus, dass Ü. nicht die Absicht hatte, Momo zu töten. Die Vorsitzende Richterin Alex glaubt vielmehr, dass Ü. den Jungen maßregeln wollte, vielleicht auch bestrafen, vor allem wollte er sich Respekt verschaffen, als Sieger den von ihm begonnenen Streit beenden: „Herr Ü. wollte mal der Dominante sein.“

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Darin sieht das Gericht auch das eigentliche Tatmotiv. Verschiedene Mordmerkmale wurden zuvor geprüft, aber alle wieder verworfen: „Man kann natürlich eine Heimtücke annehmen“, sagte Regina Alex dazu, „aber das kann nicht ganz aufgeklärt werden.“ Im Zweifel also für den Angeklagten. Für die Tat an Momo verhängt das Gericht zehn Jahre und sechs Monate, für die gefährliche Körperverletzung anschließend noch einmal fünfeinhalb Jahre. Die Gesamtstrafe für beide Taten zusammen wird aber auf zwölf Jahre verkürzt.

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