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Shoppen, Sport, Biergärten

Wo in Berlin die Corona-Testpflicht fällt – und wo nicht

In der Hauptstadt werden immer mehr Corona-Maßnahmen aufgehoben. Eine Liste mit den aktuell geltenden Regeln und Öffnungen im Überblick.

Sophie Barkey Team News Christian Gehrke dpa/sba/ chg
3 Min
In den Berliner Biergärten muss ab Freitag kein negativer Corona-Test mehr vorgezeigt werden.<br>

In den Berliner Biergärten muss ab Freitag kein negativer Corona-Test mehr vorgezeigt werden.

© Berliner Zeitung/Markus Wächter

Dies ist im Einzelnen ab Freitag geplant:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Draußen dürfen sich wieder zehn Menschen aus bis zu fünf Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren treffen. In geschlossenen Räumen sind bis zu sechs Menschen aus drei Haushalten erlaubt.

RESTAURANTS und KNEIPEN dürfen ihre Innenräume öffnen. Es gelten allerdings Personenbegrenzung, Reservierungs- und Testpflicht. Der Außenbereich darf ohne Tests besucht werden. Alkohol darf nun bis 24 Uhr ausgeschenkt und verkauft werden. Bisher galt die Sperre ab 23 Uhr. Vollständig Geimpfte und Genesene brauchen keinen Test vorlegen

Alle GESCHÄFTE können Kunden ohne Tests – allerdings mit Masken – einlassen. FLOHMÄRKTE und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen.

VERANSTALTUNGEN IM FREIEN sind mit bis zu 500 Menschen möglich. Ab 250 Menschen gilt eine Testpflicht. Bei weniger Teilnehmern ist sie abhängig vom Hygienekonzept.

VERANSTALTUNGEN IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN sind mit bis zu 100 Menschen erlaubt; ab 11 Teilnehmern besteht Testpflicht. Ausnahmen gibt es bei maschineller Belüftung der Räume, dann können es deutlich mehr Menschen sein.

KINOS, THEATER und KONZERTSÄLE öffnen wieder. Die Regeln sind wie bei den Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

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Für MUSEEN, GALERIEN UND GEDENKSTÄTTEN gelten Regeln wie im Einzelhandel.

FREIZEITANGEBOTE im Freien werden erlaubt. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten dürfen öffnen, allerdings besteht Reservierungs- und Testpflicht.

FITNESS-, SPORT- UND TANZSTUDIOS dürfen mit einer begrenzten Anzahl von Menschen, Terminbuchung und Testpflicht öffnen.

FREIBÄDER: Es sind 18 Frei-und Strandbäder in Berlin inzwischen geöffnet. Wer hingehen will,  muss sich online ein Ticket zu einem festen Zeitfenster auf der Seite der Berliner Bäderbetriebe buchen. Besucher brauchen seit Freitag keinen negativen Corona-Test mehr.  

Bei SPORT IM FREIEN in Gruppen entfallen die bisherigen Obergrenzen. Für Erwachsene besteht Testpflicht.

SPORT IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN wird in Gruppen von maximal zehn Menschen und mit Testpflicht für Erwachsene erlaubt.

WETTKÄMPFE in kontaktarmen Sportarten sind wieder möglich, im PROFISPORT auch mit einer begrenzten Zahl von Zuschauern.

HOCHSCHULEN dürfen ihre Bibliotheken öffnen und wieder Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen anbieten. Auch die Mensen öffnen.

Ab dem 9. Juni kehren die SCHULEN für die beiden Wochen bis zu den Sommerferien in den Regelunterricht zurück. Bis dahin gibt es weiterhin wenige Stunden Unterricht in kleinen Gruppen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag den Eilanträgen zweier Grundschüler gegen das Wechselmodell stattgegeben.

Ab dem 11. Juni können HOTELS wieder Touristen aufnehmen. Erlaubt ist dabei die komplette Belegung der Hotels. Der Termin ist mit Brandenburg abgestimmt.

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