Die Masken seien im Frühjahr 2020 vom Gesundheitsministerium zumeist aus China beschafft worden, schrieb der Spiegel. Auch nach den damals geltenden Sonderregeln der EU seien sie aber nicht frei verkehrsfähig gewesen und hätten daher vor ihrem Einsatz im Labor überprüft werden müssen.
Das Gesundheitsministerium habe zwischenzeitlich vorgehabt, solche Masken an Obdachlose, Behinderte oder Hartz-IV-Empfänger zu verteilen, berichtete das Magazin weiter. Das für die Maskensicherheit zuständige Arbeitsministerium habe dem seine Zustimmung verweigert.
Masken sollen zunächst für den Katastrophenfall eingelagert werden
Als Kompromiss solle nun in der kommenden Woche eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen werden, um die Masken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz einlagern zu können. Von dort sollen sie nur in einem Katastrophenfall ausgegeben werden dürfen.
In einem Vermerk des Arbeitsministeriums heißt es dazu laut Spiegel, nicht nachgetestete Masken „werden nach Erreichen der Verfallszeit vernichtet. Eine Abgabe an Bürger kommt nur im Ausnahmefall infrage“, und auch das nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Arbeitsministeriums.
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