Bei Angeboten in den Sommerferien, etwa bei der Sommerschule oder der Ferienbetreuung von Schülerinnen und Schülern, entfällt die Maskenpflicht – anders als bisher vorgesehen – dagegen auch in geschlossenen Räumen.
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Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte soll auch im neuen Schuljahr bis auf Weiteres beibehalten werden. In der ersten Schulwoche soll es für Schüler sogar drei statt wie üblich zwei Schnelltests geben. Für Lehrkräfte ist vorgesehen, dass sie sich schon während der Präsenztage vor Schuljahresbeginn testen.
Lernstandserhebungen soll es laut dem Schreiben der Bildungsverwaltung in den ersten vier Wochen des neuen Schuljahres in allen Schulen für die Fächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache geben. Ein Ziel dabei ist, Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern zu erkennen, die einer besonderen Förderung bedürfen.
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