Urteil im Mordprozess

Berlin: 84-Jähriger nach Mord an Ehefrau zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der Angeklagte Peter G. aus Berlin-Neukölln gestand, seine hilfsbedürftige Frau mit einem Hammer erschlagen zu haben.

Christian Gehrke Team News dpa/chg
2 Min
Der Grabstein der Familie G. auf einem Neuköllner Friedhof.

Der Grabstein der Familie G. auf einem Neuköllner Friedhof.

© Berliner Zeitung/Katrin Bischoff

Zu dem Verbrechen nach mehr als 50 Jahren Ehe sei es nicht aus Hass oder Verdruss gekommen, sagte der Vorsitzende Richter. Für den Angeklagten, der immer mehr zum Versorger seiner geliebten Frau geworden war, sei es angesichts eines für ihn bevorstehenden Krankenhausaufenthalts „schlichtweg der einzige Ausweg gewesen“. Die Frau habe Hilfe durch Dritte abgelehnt. Weil das Gericht eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausschloss, erging keine lebenslange Freiheitsstrafe gegen ihn.

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab

Der 84-jährige Deutsche hatte gestanden. Als seine Frau am frühen Morgen des 6. Januar 2021 im Bett lag und wieder einmal leise weinte, habe es „Klick gemacht“, erklärte er. Er sei aufgestanden und habe einen Hammer geholt. „Ich wollte, dass das Weinen aufhört.“ Wie oft er zugeschlagen habe, wisse er nicht. Der Angeklagte schilderte eine Überforderungssituation, die drei Jahre zuvor begonnen und sich zugespitzt habe, als bei ihm ein Tumor mit Verdacht auf Krebs festgestellt worden sei.

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