Corona-Pandemie

Jurist: Maskenpflicht in Schulen belastet Schüler „unverhältnismäßig“

Nach Ansicht eines Staatsrechtlers müssten „andere Mittel gesucht werden“. Eine Maskenpflicht in Schulen stelle einen gravierenden Eingriff dar.

Team News Carola Tunk dpa/ctu
2 Min
Ein kleiner Junge muss eine Maske anziehen.

Ein kleiner Junge muss eine Maske anziehen.

© Imago/Cavan images

Zwar hält Degenhart den Mund-Nasen-Schutz weiter für ein legitimes Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Im Gegensatz zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantänepflichten stelle die Maskenpflicht eine „nicht sehr eingriffsintensive Maßnahme dar“, sagte der Jurist. Als „wirksames Mittel der Prävention“ sei die Maskenpflicht für geschlossene Räume und größere Menschenansammlungen „verfassungsrechtlich weiterhin gerechtfertigt“.

Ähnlich hatte auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht argumentiert, als sie die Länder kürzlich aufrief, die weitere Fortdauer der Maskenpflicht zu überprüfen. Die Länder müssten klären, „ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken“, sagte die SPD-Politikerin. „Das gilt auch für die Schulen, denn Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht besonders betroffen.“

Jurist: Maske ist „unverzichtbares Mittel der Pandemiebekämpfung“

Der Berliner Verfassungsjurist Christian Pestalozza von der Freien Universität sagte dazu, die Maske sei an heißen Tagen oder bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten zwar lästig, aber dennoch „neben Impfung, Abstand und Hygiene ein unverzichtbares Mittel der Pandemiebekämpfung“. 

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