Corona-Pandemie

Testpflicht und Co.: Regierung lockert Corona-Regeln im Job

Unternehmen können die bisherigen Corona-Testpflichten für Mitarbeiter ab 1. Juli umgehen, wenn sie „andere geeignete Schutzmaßnahmen“ ergreifen.

Christian Gehrke Team News chg/dpa
2 Min
Für viele geht es bald zurück ins Büro. Die Pflicht für Betriebe, ihren Mitarbeitern wegen der Pandemie Homeoffice anzubieten, endet zum 1. Juli (Symbolbild).

Für viele geht es bald zurück ins Büro. Die Pflicht für Betriebe, ihren Mitarbeitern wegen der Pandemie Homeoffice anzubieten, endet zum 1. Juli (Symbolbild).

© Imago/Sabine Gudath

Arbeitgeber sind demnach aber weiterhin gehalten, „die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen (…) auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren“. Zudem bleibt es dabei, dass betriebliche Hygienepläne erstellt und Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen, etwa durch Trennwände und Abstandsregeln. Wo das nicht möglich ist, müssen medizinische Masken zur Verfügung gestellt werden.

Die verbindliche Vorgabe, dass eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden darf, entfällt allerdings. Ebenso endet die Pflicht für Unternehmen, dort wo es möglich ist, Homeoffice anzubieten. Diese Regelung ist Teil der sogenannten Bundesnotbremse und läuft gemeinsam mit ihr am 30. Juni aus.

„Wir brauchen auch weiterhin Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Testangebote in den Unternehmen und Verwaltungen. Eine vierte Welle muss unbedingt vermieden werden“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Die jetzt vorgenommenen Anpassungen der Corona-Arbeitsschutzverordnungen ermöglichen es, die betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen an die erfreulich gesunkenen Infektionszahlen anzupassen“, fügte er hinzu.

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