Die Verordnung gliedert sich in zwei Teile. Erstens dürfen Hersteller ab dem kommenden Freitag keine Einwegprodukte aus Kunststoff, wie Besteck, Rührstäbchen, Teller, Luftballonstäbe und Wattestäbchen aus Plastik, mehr produzieren. To-go-Becher und Lebensmittelbehälter aus geschäumtem Polystrol, sogenanntem Styropor, sind ebenfalls verboten. Restaurants und Händler dürfen ihre Vorräte allerdings noch verkaufen.
Plastikmüll macht 70 Prozent der Verschmutzung der Meere aus
Zweitens sind Hersteller in Zukunft dazu verpflichtet, Produkte hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen und der korrekten Entsorgungsmethoden zu kennzeichnen. Dies betrifft Getränkebecher aus Papier, Feuchttücher, Periodenartikel und Zigaretten.
Plastikmüll ist weltweit einer der größten Belastungsfaktoren für die Umwelt. Laut Naturschutzbund macht er in den Meeren über 70 Prozent der Verschmutzung aus. Das daraus resultierende Ungleichgewicht der Artenvielfalten, aber auch die herkömmliche Verbrennung des Plastikmülls, bei der Kohlendioxid freigesetzt wird, tragen zum globalen Klimawandel bei.
Laut Umweltbundesamt wurden in Deutschland 2018 fast 19 Millionen Tonnen Verpackungsmüll produziert – ein Höchststand, der in der Corona-Krise angesichts des Zuwachses bei den Essenslieferdiensten noch gestiegen sein dürfte. So berichtete das Recyclingunternehmen „Der Grüne Punkt“ schon im vergangenen Juni, dass die Verpackungsabfälle von Privathaushalten seit Beginn der Pandemie um zehn Prozent höher waren.
Auch Bio-Kunststoffe sind verboten
In den Mitgliedstaaten der EU gilt das Plastikverbot nun für Produkte, für die es bereits weniger umweltschädliche Alternativen gibt. Etwa essbare Trinkhalme, Pappbecher oder Einweggeschirr aus Palmenblättern oder Zuckerrohr.
Doch nicht alle Alternativen werden von Umwelt- und Verbraucherverbänden begrüßt. Die Herstellung von Papier geht zulasten der Wälder, in der Produktion von Mehrweg-Produkten aus Aluminium wird mehr Energie verbraucht. Manche Alternativprodukte enthalten laut der Verbraucherzentrale Bundesverband gesundheitsschädliche Stoffe, wie Rückstände von Pestiziden und Chemikalien.
Auch sogenannte Bio-Kunststoffe sind keine uneingeschränkte Alternative. Sie werden zwar in der Regel ohne die Verwendung von Erdöl hergestellt, sind jedoch schlecht kompostierbar. So gilt das Verbot ebenfalls für Produkte aus Bio-Kunststoff und für Produkte mit einem geringen Anteil an Plastik – wie Pappgeschirr, das mit Kunststoff überzogen ist. Einen Schwellenwert für Produkte aus Kunststoff sieht die EU-Richtlinie nicht vor, Plastik bleibt Plastik.
Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe sagt, man müsse damit rechnen, „dass auch nach dem Stichtag zum Verbot von Einweg-Plastikgeschirr weiterhin solche Einwegware angeboten wird. Je länger das Einweg-Plastikverbot in Kraft ist, desto skeptischer sollte man das Angebot von eben diesen Einwegartikeln hinterfragen. Denn vermutlich nach rund einem Jahr sollte auch das letzte Warenlager leer sein.“ Deshalb fordern Umweltverbände neben den Verboten eine flächendeckende Umstellung auf Mehrwegsysteme.
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