Damit kann Tesla Anlagen und Aggregate in der Gießerei, der Lackiererei und im Karosseriebau testen sowie Tanks zu Spül- und Testzwecken bauen und nutzen. Zuvor hatte der Tagesspiegel darüber berichtet.
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Tesla fehlt noch die endgültige umweltrechtliche Genehmigung
Das OVG bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das den Eilantrag gegen die vorzeitige Zulassung abgewiesen hatte. Die Umweltverbände hätten nicht geltend gemacht, dass wegen der dann möglichen Tests mit nicht angemessen berücksichtigten Störfällen oder anderen Beeinträchtigungen der Umwelt gerechnet werden müsse.
Der Eilantrag sei zudem unzulässig, weil die Verbände nicht vorgebracht hätten, dass sie wegen der Entscheidung in ihrem Aufgabenbereich – dem Schutz von Natur und Umwelt – berührt seien. Tesla fehlt für den Bau der Fabrik die endgültige umweltrechtliche Genehmigung. Das Unternehmen baut daher über mehrere vorzeitige Zulassungen.
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