Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen, der inzwischen in den USA lebt, vor, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Daher kam es nach mehreren verschobenen Terminen nun zum Prozess.
Wendler sollen – so der Vorwurf im Strafbefehl – Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren. In selber Absicht soll ihm ebenfalls vom ursprünglichen Rechteinhaber die Wortmarke „Michael Wendler“ übertragen worden sein.
Strafbefehl gegen den Wendler: Sechs Monate auf Bewährung
Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Als Bewährungsauflage seien 100.000 Euro an die Staatskasse vorgesehen. Sein Anwalt äußerte sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Am Vorabend des Prozesses hatte Wendlers Anwalt beantragt, seinen Mandaten von der Pflicht zu entbinden, persönlich nach Dinslaken zu kommen. Dem kam das Gericht allerdings nicht nach. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Haftbefehl.
Der in den USA lebende Schlagersänger hatte im Oktober 2020 einen Eklat ausgelöst, weil er der Bundesregierung „grobe und schwere Verstöße gegen die Verfassung“ in der Corona-Krise vorwarf. Zudem beschuldigte er Fernsehsender – darunter seinen damaligen Haussender RTL – „gleichgeschaltet“ zu sein. RTL distanzierte sich sofort und nannte Wendler einen Verschwörungstheoretiker.
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