Testpflicht

Neue Einreise-Regeln: Gewerkschaft lehnt Testkontrollen durch Zugbegleiter ab

„Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter sind keine Maskenpolizei und auch keine Corona-Test-Kontrolleure“, sagt EVG-Chef Klaus-Dieter Hommel.

Team News dpa/str
2 Min
Die Durchsetzung von Gesetzen ist Aufgabe des Staates und „Grenzkontrollen der Reisenden auf Nachweis von Impfung, Genesung oder Negativtest“ somit Aufgabe der Bundespolizei.

Die Durchsetzung von Gesetzen ist Aufgabe des Staates und „Grenzkontrollen der Reisenden auf Nachweis von Impfung, Genesung oder Negativtest“ somit Aufgabe der Bundespolizei.

© imago/Ralph Peters

In den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn auf internationalen Verbindungen gilt für Einreisende aus dem Ausland mit Inkrafttreten der Verordnung die Pflicht, einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis mitzuführen, sagte ein Bahnsprecher am Freitag. Zuvor hatte die Bild berichtet. Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet kontrolliere dies das Zugpersonal sowie in den ersten Wochen zusätzlich Mitarbeitende von DB Sicherheit. Fehlt ein Nachweis, werde die Bundespolizei informiert. „Die betreffenden Reisenden werden von der Fahrt ausgeschlossen und müssen am nächsten Halt den Zug verlassen.“

Einem Beschluss des Bundeskabinetts zufolge müssen ab Sonntag alle Menschen ab zwölf Jahren bei ihrer Einreise nach Deutschland nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.

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