Das Verfahren richte sich zudem gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung „zumindest zeitweise übernommen hatte“, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter. Es hätten sich „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür ergeben, dass am 14. Juli ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch Evakuierungen geboten gewesen wären. „Dies – so der Anfangsverdacht – dürfte in einer als fahrlässig vorwerfbaren Begehungsweise offenbar nicht, nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein.“
Laschet unter Beschuss: Anwohner im Hochwassergebiet beklagen Versagen
Hochwasser: 141 Todesopfer im Ahrtal, noch immer 17 Vermisste
Extremer Starkregen hatte am 14. und 15. Juli an der Ahr im Norden von Rheinland-Pfalz eine Flutwelle ausgelöst und weite Teile des Tals unter Wasser gesetzt. Rund 42.000 Menschen sind von den Folgen des Hochwassers betroffen. Die Zahl der Todesopfer im Ahrtal liegt mittlerweile bei 141, noch immer werden 17 Menschen vermisst.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte weiter mit, es bestehe der Anfangsverdacht, dass ein entsprechendes Unterlassen jedenfalls für einen Teil der Todesfälle und der entstandenen Personenverletzungen „(mit)ursächlich“ geworden sei. Eine Auswertung von Todesermittlungsverfahren zu Flutopfern habe ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend flussabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet hätten.
„Ich habe eh keinen Balken mehr, an dem ich mich aufhängen könnte“
Landrat Pföhler sagt Pressekonferenz ab
Vor der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft eine Mail-Adresse für die Sammlung von Hinweisen zur Flutkatastrophe an der Ahr eingerichtet. Im Kern geht es unter anderem darum, ob Warnungen zu spät erfolgt sind. Landrat Pföhler hatte eigentlich für Freitagvormittag zu einem Pressetermin zur aktuellen Situation eingeladen. Dieser Termin wurde kurzfristig abgesagt.
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