Das bedeutet, dass im September nun nach diesem neuen und höchst umstrittenen Wahlrecht gewählt wird. Es bedeutet aber nicht, dass dieses neue Wahlrecht auch tatsächlich verfassungskonform ist. Die Richter kündigten an, das genau prüfen zu wollen und sehen durchaus kritische Punkte im Wahlrecht.
Kommentar zum Verfassungsgerichtsurteil
Bei der Wahl im September zählt nicht jede Stimme gleich
Die Verfassungsrichter wollen erst später über das fragwürdige neue Wahlrecht entscheiden. Politisch ist die Akzeptanz dafür aber längst verspielt.
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Das Plenum des Deutschen Bundestages: Hier werden bald vermutlich noch mehr der blauen Stühle gebraucht.
© Foto: imago/M. Popow
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