Außerdem gab es einen Durchbruch in puncto Mehrsprachigkeit: Die Bildungsverwaltung verpflichtet sich nun per Gesetz, die Herkunftssprachen der Berliner Schüler im Regelsystem zu fördern. Dabei geht es um die Erfassung, Pflege und Anerkennung der Erstsprachen von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte. Schon in der nächsten Legislatur will das Land systematisch die Erstsprachen erfassen und den Schülern mehr Angebote für hochwertigen Sprachunterricht machen. Außerdem soll es zunehmend möglich sein, die Erstsprachen auch als zweite Fremdsprache anerkennen zu lassen – zumal wenn Schüler jahrelang Unterricht genossen und Abschlüsse gemacht haben.
Schule
Neues Schulgesetz in Berlin: Worauf Rot-Rot-Grün sich doch noch einigen konnte
Bei den Privatschulen gab es keinen Durchbruch, aber neue Regelungen beim Datenschutz, bei Sprachförderung, Mehrsprachigkeit und Schulsozialarbeit.
Eva Corino
6 Min
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Eine Schülerin beim Lernen.
© imago/Ute Grabowsky
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